Wolfgang Sobotka übermittelte am Mittwoch den Fraktionen im U-Ausschuss den auf einem Vorschlag von Verfahrensrichter Wolfgang Pöschl fußenden, vorläufigen Schlussbericht.
Er ist über 500 Seiten stark und bereitet die vier Beweisthemen in acht Kapiteln auf. Empfohlen wird darin etwa die Schaffung einer unabhängigen, weisungsfreien Bundesstaatsanwaltschaft, aber auch "nicht öffentliche" Ermittlungsverfahren nach deutschem Vorbild. Zur Wahrung der Grund- und Persönlichkeitsrechte von Verfahrensbeteiligten sollte ein Straftatbestand geschaffen werden, der unter anderem die Veröffentlichung der Anklageschriften oder anderer amtlicher Dokumente eines Strafverfahrens verbietet, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen wurde.
Schutzmaßnahmen für private Nachrichten angeregt
Zudem
werden gesetzliche Schutzmaßnahmen für private Nachrichten (Chats) und
Handydaten ebenso angeregt wie die Verabschiedung eines umfassenden
Informationsfreiheitsgesetzes und - wohl mit Blick auf Ex-Justizminister
Wolfgang Brandstetter (ÖVP) - eine "Cooling-off-Phase" Minister und in
der Gesetzwerdung verantwortliche Personen, die sich als Richter zum
Verfassungsgerichtshof bewerben.
In puncto Verfahrensordnung regt
der auf der Expertise von Pöschl beruhende Abschlussbericht unter
anderem die Aufwertung der Position des Verfahrensrichters etwa bei der
Erstellung der Ladungslisten oder eine eigenständige Befugnis bei der
Entscheidung über die Zulässigkeit von Fragen an. Zudem sollte die
Beugestrafe durch eine sanktionierende Verwaltungsstrafe ersetzt und ein
Wiederholungstatbestand bei ungerechtfertigt verweigerten Antworten auf
jede bestimmte Frage geschaffen werden.
Vorläufiger Schlussbericht im U-Ausschuss an Fraktionen übermittelt
Inhaltlich resümiert der
Bericht bereits Bekanntes aus dem Untersuchungsausschuss, "Urteile" im
eigentlichen Sinn des Verfahrensrichters gibt es darin keine. So heißt
es etwa zur ÖVP-Inseratenaffäre: "Auskunftspersonen erklärten, keine
Wahrnehmungen hierzu zu haben. Auch wenn die Vermutung der Weitergabe
durchaus naheliegend wäre, fand sich im Ausschuss kein konkreter
Hinweis, dass Weitergaben von durch Ministerien bezahlte
Umfrageergebnisse an die ÖVP erfolgt wären."
Auch zum Justizstreit
lautet die Schlussfolgerung ähnlich: "Eine systematische, politisch
motivierte Einflussnahme auf Ermittlungsverfahren durch mit der ÖVP
verbundene Personen und eine sich daraus ergebende politische
Verantwortlichkeit waren daher im Ergebnis nicht feststellbar." Keine
Hinweise gebe es auch zum Vorwurf, das Finanzministerium könnte
seinerzeit Aktenlieferungen an den Ibiza-Untersuchungsausschuss zum
Schutz des damaligen Ressortchefs Gernot Blümel (ÖVP) absichtlich
verzögert haben.
Schlussbericht über weite Strecken protokollarisch
Wie üblich ist der Bericht über weite Strecken
protokollarisch verfasst. Teilweise werden auch Fäden aus dem
Ibiza-Untersuchungsausschuss aufgegriffen und der damalige
Erkenntnisgewinn dem aktuellen gegenübergestellt. Bisweilen wird mangels
neuer Erkenntnisse auch auf den Ibiza-Abschlussbericht verwiesen, wie
etwa bei der sogenannten "Abschleicherliste", also jener Liste des
Finanzministeriums über österreichische Steuerpflichtige, die noch
schnell ihr Geld nach Österreich transferiert haben sollen, bevor
Steuerabkommen mit Liechtenstein und der Schweiz in Kraft traten.
Anders
als im Steuerverfahren von Immobilieninvestor Rene Benko - bei dem
Pöschl zwar Auffälligkeiten konstatiert, aber festhält, dass die
Ergebnisse es nicht gestatten, "annähernd gesicherte Aussagen über
allfällige Hinweise auf Korruption zu treffen" - fällt die Einschätzung
zur Steuercausa von Investoren Siegfried Wolf schärfer aus. Im Fall Wolf
lägen "ausreichend Anhaltspunkte vor, die Korruption jedenfalls im Sinn
politischer Einflussnahme und Verantwortlichkeit nahelegen".
Sideletter der Regierungen "Kurz I und II"
Zu
den Sidelettern der Regierungen "Kurz I und II" wird hingegen
festgehalten, insbesondere was die Besetzungen von Verfassungsrichtern
angeht, dass "nicht der Anschein von Korruption" vorlag, da die in den
Sidelettern getroffenen Vereinbarungen die Umsetzung dieser
verfassungsrechtlich vorgesehenen Kompetenzen betrafen. Was jedoch die
Postenbesetzungen im Innenministerium betrifft, hält der
Verfahrensrichter fest, dass die festgestellten Chat-Verläufe "unter
besonderer Berücksichtigung der unverblümten Wortwahl" ein "hinreichend
beredtes Zeugnis von einem politischen Zugang zu Postenbesetzungen"
geben. "Auch wenn die inneren Abläufe der Postenbesetzungen nach den
Ergebnissen des Untersuchungsausschusses nicht immer genau nachvollzogen
werden können, scheint es - wohl durch persönliche und politische Nähe
zumindest - eine faktische Einflussmöglichkeit auf
Begutachtungskommissionen und Besetzungsvorschläge gegeben zu haben."
Einen
"fragwürdigen Nachgeschmack" hätten zudem die Gespräche zwischen dem
ehemaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, und dem
Generalsekretär der Bischofskonferenz, Peter Schipka, bezüglich der
Streichung steuerrechtlicher Privilegien der Kirche hinterlassen. Zwar
blieb ungeklärt, in welcher Stimmung das Treffen tatsächlich
stattgefunden habe, aber die Chats zwischen Schmid und Ex-Kanzler
Sebastian Kurz deuteten darauf hin, dass mittels zumindest angedachter
oder angedeuteter Konsequenzen die Kritik am Kurs der Regierung "klein
gehalten oder allenfalls zum Verstummen gebracht werden sollte".
Förderungen aus dem NPO-Unterstützungsfonds
Zu
den ebenfalls gegenständlichen Förderungen aus dem
NPO-Unterstützungsfonds - also der Fördereinrichtung für
Non-Profit-Organisationen - wird darauf verwiesen, dass Auszahlungen
etwa an Vereine des ÖVP-Seniorenbundes vom Ausschuss nicht als
Korruption zu klassifizieren seien. "Bei Beurteilung der getätigten
Förderungen stehen in erster Linie Rechtsfragen im Vordergrund", heißt
es. Eine politische Einflussnahme, zum Beispiel dass Antragsteller
bevorzugt worden seien, habe man nicht feststellen können. Hier hätten
sich "keinerlei Hinweise" ergeben. "Zugleich kann den ÖVP-nahen
Förderempfängern die Antragstellung nicht zum Vorwurf gemacht werden, da
diese offensichtlich im guten Glauben, antragsberechtigt zu sein,
vorgingen." Es handle sich um eine nicht hinreichend geklärte
Rechtsfrage, die die positive Erledigung eines solchen Förderantrags
nicht von vornherein aussichtslos erscheinen habe lassen, so die
Einschätzung.
Die Fraktionen haben nun 14 Tage Zeit ihre eigenen Berichte anzuhängen. Dann wird der Abschlussbericht dem Nationalrat übermittelt.