Zu Beginn ihrer Tätigkeit dürften zumindest zwei Staatssekretäre zu viel verdient haben.
Das legt eine Anfragebeantwortung des Kanzleramts an Bundesräte von NEOS und SPÖ nahe. Denn erst wenn den Staatssekretären ihre Aufgabengebiete zugewiesen sind, dürfen sie ein erhöhtes Salär erhalten. Bei den gegenwärtig amtierenden Personen wurde diese Summe aber offenbar bereits nach der Angelobung ausbezahlt. Das Kanzleramt schreibt von "langjähriger Staatspraxis".
Werden die Staatssekretäre von ihren Ministern mit inhaltlichen Aufgaben betraut, was die Regel ist, bekommen sie monatlich rund 17.000 Euro. Sind sie nur Vertretungen, sind etwa 1.900 Euro weniger im Monat vorgesehen.
Allerdings
ergab sich zuletzt bei den Staatssekretären Florian Tursky (ÖVP) und
Susanne Kraus-Winkler (ÖVP) das Problem, dass deren Aufgabengebiete
durch Änderungen des Bundesministeriengesetzes dem jeweiligen Ressort
erst zugewiesen werden mussten. Die Digitalisierung musste dem
Finanzministerium ebenso neu zugeteilt werden wie der Tourismus dem
Wirtschaftsressort. Der Prozess dauerte - auch durch einen
parlamentarischen Fehler - rund zwei Monate.
Das heißt, die neuen Staatssekretäre befassten sich zwar seit Beginn ihrer Tätigkeit mit den Themen, hatten aber formal dafür noch keine Kompetenzen. Nach Lesart von SPÖ und NEOS hätten sie daher die vollen Bezüge auch nicht erhalten dürfen. Sie fordern eine Rückzahlung der zwei Gehälter. Kanzleramt und Beamtenministerium prüfen nun die Angelegenheit.