Am Donnerstag wurde ein Arzt, welcher Impfunfähigkeit-Atteste ausstellte, von einem Bezirksrichter in Salzburg freigesprochen worden.
Der Arzt hatte der sich in der Öffentlichkeit als scharfer Kritiker der Maßnahmen der Regierung gegen die Coronapandemie und die hervorgetan. Dem Arzt wurde angelastet, gegen Bezahlung von 20 Euro digitale Bescheinigungen für eine vorläufige Corona-Impfunfähigkeit ausgestellt zu haben, obwohl er dazu nicht befugt gewesen sei.
Arzt beteuerte seine Unschuld im Prozess
Der Arzt beteuerte in dem Prozess seine Unschuld. Der Richter konnte keine subjektive Tatseite und keinen Bereicherungsvorsatz erkennen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil der Bezirksanwalt keine Erklärung dazu abgegeben hat, wie der Sprecher des Bezirksgerichtes Salzburg, Franz Mittermayr, gegenüber der APA erklärte.
Die Ärztekammer hatte im Vorgehen des Mediziners einen Verstoß gegen das Ärztegesetz gesehen und den Kollegen bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Der Arzt konstatierte etwa Ende 2021 in einer Pressekonferenz den "größten Medizinskandal aller Zeiten" und stellte die mehrfach widerlegte Falschbehauptung auf, auf den Intensivstationen lägen überwiegend Geimpfte. Die Medizinische Universität Wien, wo der Arzt ein Dienstverhältnis hatte, beendete darauf hin dieses, nachdem er zuvor mehrfach gegen hausinterne verstoßen und sich nicht an Dienstanweisungen gehalten haben soll.
Corona: Arzt stellte Impfunfähigkeit-Atteste aus
In der
Gerichtsverhandlung wurde dem Beschuldigten nun angelastet, dass seine
Gutachten über das Internet ausgestellt wurden, ohne die Patienten
vorher gewissenhaft ärztlich untersucht zu haben. Zudem dürften solche
Atteste nur "Kraft öffentlichen Amtes", also von Amtsärzten, ausgestellt
werden, hieß es im Strafantrag, der auf den Tatzeitraum Jänner und
Februar 2022 eingegrenzt war.
Der Beschuldigte argumentierte
dagegen damit, die Bescheinigungen hätten sehr wohl einen ärztlichen
Wert gehabt. Auch der Richter vertrat diese Ansicht und stellte fest,
dass sich der Mann nicht bereichert habe.
Impfunfähigkeit-Atteste: Arzt wurde freigesprochen
Was den Vorwurf der
Amtsanmaßung betrifft, so habe der beschuldigte Arzt nicht mit dem
Willen gehandelt, sich als Amtsarzt auszugeben. Dem Richter zufolge habe
der Mediziner eine medizinische Bestätigung als Arzt ausstellen wollen,
die den Menschen hilft, nicht impfen gehen zu müssen.
Die Corona-Impfpflicht war im Februar 2022 in Österreich eingeführt worden. Sie wurde aber nie schlagend, bereits im März wieder ausgesetzt und im Sommer dann endgültig zurückgenommen.