Oftmals scheint die Vernunft von negativen Gefühlen überlagert zu werden. Die Befürchtung, dass wir längst ohne unser Wissen Insekten verspeisen, ist auch der Falschbehauptung geschuldet, Insekten wären Weichtiere.

Oftmals scheint die Vernunft von negativen Gefühlen überlagert zu werden. Die Befürchtung, dass wir längst ohne unser Wissen Insekten verspeisen, ist auch der Falschbehauptung geschuldet, Insekten wären Weichtiere.
Einschätzung: Insekten sind keine Weichtiere, auch nicht im Larvenstadium. Allergenhinweise auf Weichtiere müssen auf EU-Lebensmitteln bereits seit einer Verordnung aus dem Jahr 2006 verpflichtend angegeben werden. Seit Ende 2011 gilt das auch bei unverpackten Speisen und Lebensmitteln, in der Gastronomie seit Ende 2014.
Überprüfung: Der Text, der in den vergangenen Tagen unzählige Male auf Facebook und in Telegram-Gruppen geteilt wurde, soll für manche Menschen ein Horrorszenario beschreiben: Schon jetzt fänden sich demnach etwa in Teigwaren Insekten - nämlich Weichtiere. Insekten sind aber keine Weichtiere, auch nicht in ihrem Stadium als Larven, die gemeinhin auch unpräzise als bezeichnet werden. Selbst echte Würmer zählen nicht zu den Weichtieren, beide gehören lediglich zu der nicht näher verwandten Gruppe der .
Zu der gehören etwa Schnecken, Muscheln und Tintenfische. Daraus gewonnene Erzeugnisse werden unter anderem "in Würzpasteten, Paella, Suppen, Soßen, Marinaden oder Feinkostsalaten verarbeitet". Sie müssen in Produkten laut spätestens seit Weihnachten 2008 als Allergene berücksichtigt werden.
Solche Allergenhinweise auf Lebensmitteln sind in der EU bereits seit vielen Jahren verpflichtend anzugeben. Wie in der erneut festgehalten wurde, fallen auch "Weichtiere und daraus gewonnene Erzeugnisse" darunter. Sie bilden die letzte der .
Davor, konkret seit der von Ende 2003 als Ergänzung der , galten zwölf Allergengruppen als anführungspflichtig. Die Verpflichtung zur Angabe von Allergenhinweisen wurde mit Artikel 44, Absatz 1a der LMIV auf unverpackte Produkte erweitert. Seit sind die darauf auch in der Gastronomie verpflichtend anzugeben. Die mediale Berichterstattung dazu war damals umfangreich.
Somit müssen seither alle in der EU erhältlichen allergenen Lebensmittel und Speisen entsprechend gekennzeichnet sein. Konsumentinnen und Konsumenten mit Allergien können also bereits seit vielen Jahren entscheiden, welche Produkte sie bedenkenlos kaufen und verzehren können und auf welche sie besser verzichten.
Mehr noch: Neben der verpflichtenden Allergeninformation für Lebensmittelproduzenten gibt es laut LMIV auch "freiwillig bereitgestellte Informationen". Darunter fällt beispielsweise die in den Postings erwähnte Angabe, dass ein Lebensmittel Spuren anderer allergieauslösender Stoffe beinhalten kann. Davon machen häufig Betriebe Gebrauch, die verschiedene Produkte mit unterschiedlichen allergenen Inhaltsstoffen herstellen.
Während Weichtiere laut EU-Verordnung als eigene Allergengruppe angeführt werden, sind Insekten erst relativ kurz auf dem EU-Markt. Personen mit Allergien gegen Weichtiere - neben Krebstieren und Hausstaubmilben - könnten allerdings auch mit höherer Wahrscheinlichkeit als andere auf den Verzehr von Insekten allergisch reagieren. Deshalb reicht laut EU-Kommission bis zum Vorliegen konkreterer Forschungsergebnisse zur Allergenität von Insekten in Lebensmitteln der Hinweis auf obenstehende ". Die APA veröffentlichte rund um die neuen EU-Verordnungen zu Insekten in Lebensmitteln erst kürzlich einen .
Dass die Filialleiter des Supermarktes - wie in den Postings behauptet - von den kürzlich in Kraft getretenen Durchführungsverordnungen nichts wussten, kann ihnen nicht zum Vorwurf gemacht werden. Denn lediglich zu unverpackter Ware im Supermarkt herrscht eine . Mündliche Weitergabe ist nur durch geschultes Personal erlaubt.
Von der betroffen sind neben Restaurants auch "alle Einrichtungen (inkl. Verkaufsfahrzeuge und mobile Stände), die im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit Lebensmittel für den unmittelbaren Verzehr durch den Endverbraucher abgeben" (18), also etwa auch der bäuerliche Direktvertrieb. "Zuständig für die innerstaatliche Umsetzung ist in Österreich das Gesundheitsministerium", schreibt dazu die .
(APA/Red)
