Die von der ÖVP geforderte Zurückweisungsrichtlinie in Sachen Asyl soll laut Experten rechtlich unmöglich sein.
In Sachen Flüchtlingspolitik ließ die ÖVP in vergangenen Wochen mit einem Vorschlag aufhorchen: Die EU brauche eine "Zurückweisungsrichtlinie", durch die Menschen ohne Aussicht auf Asyl direkt an der Grenze abgeschoben werden können. Allerdings wäre eine solche Richtlinie rechtlich schlicht unmöglich, sind sich viele Experten einig. Sie stelle eine "eklatante Verletzung des Flüchtlingsrechts" dar, kommentiert etwa das Büro des UNO-Flüchtlingshochkommissariat (UNHCR) in Wien.
ÖVP fordert Zurückweisungsrichtlinie: Vorschlag nicht neu
Ganz neu ist der Vorschlag der sogenannten Zurückweisungsrichtlinie nicht. Sie ist Teil eines Fünf-Punkte-Plans, den Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) bereits Ende November präsentiert hatte. Zwei Monate später, während eines Besuches in Bulgarien Ende Jänner, wiederholte Karner, gemeinsam mit Kanzler Karl Nehammer (ÖVP) die Forderung. Die EU-Kommission solle prüfen, wie es rechtlich möglich wäre, sich Einzelfallprüfungen bei jenen Schutzsuchenden zu ersparen, "die praktisch keine Chance auf Asyl haben". Umgekehrt habe man es ja auch für die Ukrainer geschafft, innerhalb weniger Tage die Vertriebenenrichtlinie in Kraft zu setzen, erklärte Karner.
Verstoß gegen Europäische Menschenrechtskonvention
Diese
pauschale Zurückweisung von asylsuchenden Personen würde aus Sicht des
UNHCR gegen Bestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK), der
Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), der Anti-Folterkonvention
sowie der EU-Grundrechtecharta verstoßen, hieß es aus dem UNHCR-Büro in Wien
gegenüber der APA. Auch Walter Obwexer, Experte für Europa-und
Völkerrecht an der Universität Innsbruck, hob gegenüber dem
Nachrichtenmagazin "profil" die Unvereinbarkeit des Vorschlags mit den
EU-Grundrechten hervor. Der Verfassungsexperte Bernd-Christian Funk
ortete in der Tageszeitung "Der Standard" ebenfalls einen Verstoß gegen
die GFK.
Ein Kernprinzip der Genfer Flüchtlingskonvention - zu
deren Einhaltung sich die Europäische Union und alle Mitgliedstaaten
verpflichtet haben - ist das Verbot, einen Flüchtling in ein Land
zurückzuweisen, in dem er oder sie Verfolgung oder eine weitere
Zurückweisung fürchten muss (Non-Refoulement). Um dies feststellen zu
können, ist es aber nötig, jeden einzelnen Asylantrag zu prüfen.
Pinter: Pauschale Zurückweisungen können Leben gefährden
"Die
Einzelfallprüfung für alle Asylsuchenden ist ein Eckpfeiler des
Flüchtlingsschutzes. Pauschale Zurückweisungen von Menschen etwa
aufgrund ihrer Nationalität, ohne jegliches Asylverfahren, können Leben
gefährden", warnte Christoph Pinter, Leiter von UNHCR Österreich in
einem Statement für die APA. Zurückweisungen ohne Prüfung des
Asylantrages würden einem Pushback gleichkommen, so Pinter.
Betreffen
würde die EU-Zurückweisungsrichtlinie laut Innenminister Karner
hauptsächlich Angehörige sicherer Drittstaaten wie Marokko, Tunesien
oder Indien. Zwar sind die Chancen auf Asyl für Menschen aus diesen
Ländern tatsächlich äußerst gering, freilich gibt es aber auch
Ausnahmen, wie ein Blick auf die Asylstatistik 2022 zeigt. So erhielten
im vergangenen Jahr 13 Personen aus Marokko, zwei Personen aus Tunesien
und eine Person aus Indien Schutz in Österreich. Für diese, in ihren
Ländern politisch oder religiös verfolgte Menschen war die individuelle
Prüfung ihres Asylantrags "lebenswichtig", argumentiert das UNHCR.
Innenministerium schwieg über genaue Inhalte der
Zurückweisungsrichtlinie
Über
die genauen Inhalte der vorgeschlagenen Richtlinie - wie etwa
sichergestellt werden kann, dass ohne individuelles Verfahren die
Grundrechte und Flüchtlingsrechte nicht verletzt werden - schwieg das
Innenministerium bisher. Die EU-Kommission solle das Rechtliche prüfen.
Anstatt pauschaler Zurückweisungen wären beschleunigte Asylverfahren unter Einhaltung von Mindeststandards aber möglich - und notwendig, um das Asylsystem zu entlasten, erklärte das UNHCR-Büro in Wien. "Auf diese Weise könnten nicht nur Asylanträge von Personen mit geringer Bleibewahrscheinlichkeit rasch entschieden werden, sondern auch Anträge von Personen, die wahrscheinlich hohen Schutzbedarf haben."