In einem am Freitag veröffentlichten Bericht übt der Rechnungshof Kritik an der Konstruktion der seit 2019 bestehenden Bildungsdirektionen.
Die als gemeinsame Behörden von Bund und Ländern geschaffenen Einrichtungen hätten das Grundproblem der Kompetenzzersplitterung im Bildungswesen nicht gelöst. Vielmehr seien sie durch "komplexe Weisungszusammenhänge, mangelnde Flexibilität bei der Personalbewirtschaftung und Unterschiede bei den Bildungsregionen" gekennzeichnet.
Konstruktion der Bildungsdirektionen: Kritik nicht überraschend
Ganz überraschend kommt die Kritik nicht: 2015 unternahm man nach bereits zuvor gescheiterten Anläufen erneut den Versuch, die zwischen Bund und Ländern bzw. Gemeinden aufgeteilten Kompetenzen in der Schulverwaltung neu zu ordnen. Da niemand auf Zuständigkeiten verzichten wollte, kam es zu einem klassischen Kompromiss: Statt der bisherigen Einrichtungen Landesschulrat (entgegen des Namens eine Bundesbehörde) und Schulabteilung der Landesregierung (Landesbehörde) schuf man mit den Bildungsdirektionen einen Zwitter: Die Bildungsdirektionen sollten als gemischte "Bund-Länder-Behörden" die Aufgaben der bisherigen Einrichtungen übernehmen.
Unterschied zwischen Bundeslehrer und Landeslehrer
An
den eigentlichen Doppelgleisigkeiten änderte sich dadurch nichts: Es
gibt weiter die sogenannten Bundeslehrer (Lehrer an AHS und BMHS) sowie
Landeslehrer (v.a. Lehrer an Volksschulen, Neuen Mittelschulen,
Sonderschulen, Polytechnischen Schulen und Berufsschulen) mit
unterschiedlichen Dienstgebern und Dienstrechten, die wiederum
unterschiedliche Zuständigkeiten mit sich bringen. Auch die
verschiedenen Schulerhalter (Bund, Land, Gemeinden) blieben bestehen.
Das
hat zur Konsequenz, dass der (vom Bildungsminister auf Vorschlag des
Landeshauptmanns bestellte) Bildungsdirektor bzw. die Bildungsdirektorin
in Angelegenheiten der Bundesvollziehung an Weisungen des
Bildungsministers gebunden ist und in Sachen der Landesvollziehung an
jene der Landesregierungen. Noch komplizierter ist es, wenn sowohl Bund
als auch Land betroffen sind. Dann muss beiderseitiges Einvernehmen
hergestellt werden.
Bildungsdirektionen: Rechnungshof sieht praktische Schwierigkeiten
Als Beispiel für die praktischen
Schwierigkeiten führt der RH ein Beispiel aus Salzburg an: 2021 wies das
Bildungsministerium den Bildungsdirektor an, Personalveränderungen bzw.
Nachbesetzungen von Landesbediensteten samt Qualifikationsprofilen zu
melden. Das Amt der Landesregierung untersagte jedoch die Weitergabe der
personenbezogenen Daten. Für den RH sind "die parallelen
Weisungszusammenhänge im Rahmen der Bundes- und Landesvollziehung unter
dem Gesichtspunkt potenzieller Interessen- beziehungsweise
Treuekonflikte problematisch".
Weitere Konsequenz: In den neun Bildungsdirektionen
mit knapp 2.000 Vollzeitstellen arbeiten weiter sowohl Bundes- als auch
Landesbedienstete, für die verschiedene dienst- und
besoldungsrechtliche Regeln sowie verschiedene Pensionssysteme gelten.
Besonders plakativer Unterschied: Im Burgenland und in Niederösterreich
erhielten die Landesbediensteten in der Bildungsdirektion
am jeweiligen Landesfeiertag frei, die Bundesbediensteten nicht. Dies
bedeute "vor allem eine Beeinträchtigung des Betriebsklimas", meint der
RH.
Bildungsministerium gab Zuständigkeiten nicht ab
Nur unzureichend genutzt wurde laut RH die gesetzliche Möglichkeit, den Bildungsdirektionen
zusätzliche Aufgaben zu übertragen. So könnten etwa Länder die
Zuständigkeit für die Kindergärten oder Horte dorthin auslagern - das
ist aber nur vereinzelt geschehen. Ebenso wenig gab das
Bildungsministerium seine Zuständigkeit für die Zentrallehranstalten ab
oder das Landwirtschaftministerium jene im land- und
forstwirtschaftlichen Schulwesen.
Folge des Wirr-Warrs ist eine
gewisse Unübersichtlichkeit: Für dieselben schulischen Angelegenheiten
gibt es unterschiedliche Ansprechstellen. Wer im Schuljahr 2020/21 etwa
Schülerbeihilfe beantragen wollte, dem sprangen am dafür nötigen
Antragsformular gleich 23 verschiedene behördliche Stellen entgegen.
Folge ist gewisse Unübersichtlichkeit
Trotz
vielfacher Ankündigung vom Bildungsministerium nach wie vor nicht
umgesetzt ist die Erlassung einer Bildungscontrolling-Verordnung,
moniert der RH. Damit soll sichergestellt werden, dass die Mittel im
Schulwesen effizient und transparent eingesetzt werden.
Insgesamt wuchs seit der Einrichtung der Bildungsdirektionen deren Personalstand gegenüber den Vorgängerorganisationen von rund 1.570 Vollzeitäquivalenten (2018) auf rund 1.930 (2020). Dies resultierte laut RH insbesondere aus den übertragenen Landesaufgaben. "Zum Teil bauten die Länder aber auch zusätzliche Planstellen auf, was auf den Mehrbedarf aufgrund der neuen Struktur der Bildungsdirektionen zurückzuführen war."