Unzulässig kassierte Gebühren seien nicht zurückerstattet und Gespräche verweigert worden: Das wirft die Arbeiterkammer (AK) der Fitnesscenterkette Clever fit vor.
Bei der Kammer hätten sich bereits rund 6.000 Kundinnen und Kunden des Fitnessstudios gemeldet, denen unzulässige Gebühren wie etwa eine Servicepauschale verrechnet wurden. Die AK sammelt nun weitere Ansprüche und will nötigenfalls den Rechtsweg beschreiten.
Wobei sich die beiden Parteien schon mehrmals vor Gericht getroffen haben. Die AK hatte mehrere Franchisenehmer von clever fit geklagt, mittlerweile würden gegen vier Betreiber von "clever fit"-Studios Urteile des Obersten Gerichtshofs (OGH) vorliegen. "Er entschied durchwegs, dass sämtliche Zusatzentgelte rechtswidrig sind", so die AK am Dienstag in einer Aussendung.
Die AK habe die betroffenen
"clever fit"-Betreiber zu Gesprächen eingeladen, um eine gute Lösung für
die betroffenen Kundinnen und Kunden zu finden, sei aber auf taube
Ohren gestoßen. "Von den Unternehmen wurde lediglich angekündigt, dass
sie ab sofort keine weiteren Zusatzentgelte kassieren", so die
Arbeiterkammer. Eine Stellungnahme von clever fit war auf APA-Anfrage
nicht zu erhalten.
"Es ist sonderbar, wenn ein Unternehmen ein
Gerichtsurteil ignoriert. Diese Vorgangsweise kommt nur äußerst selten
vor", kritisierte AK-Experte Martin Goger und stellte klar: "Wir werden
daher die Ansprüche von Kundinnen und Kunden von clever fit auf
Rückzahlung der zu Unrecht kassierten Beträge sammeln und falls nötig
auch gerichtlich geltend machen."
Das Formular zur Rückzahlung findet sich