Auf Ermittlerseite sorgte das Maßnahmenpaket der Regierung gegen Kindesmissbruach für mehr Befugnisse bei der Polizei.
Aus Sicht der Polizei seien nicht zuletzt die höheren Strafen für Darstellungen von Kindesmissbrauch daher "absolut notwendig", urteilt das Innenministerium. Der Kampf gegen solche Delikte sei zudem ein wichtiger Punkt in der laufenden Kriminaldienstreform.
Sonderbereich für Online-Kindesmissbrauchsdelikte
"In Zukunft wird in jedem Landeskriminalamt sowohl ein Sonderbereich für Online-Kindesmissbrauchsdelikte eingerichtet werden, als auch eine entsprechende Software zum Einsatz kommen, die den digitalen Bildabgleich ermöglicht", sagte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) am Freitag. "Der sexuelle Missbrauch von Kindern gehört zu den abscheulichsten Formen von Gewaltkriminalität. Das vorliegende Maßnahmenpaket wird auch den Umfang der Ermittlungsbefugnisse erweitern und den Ermittlerinnen und Ermittlern stärkere Werkzeuge in die Hand geben."
Kindesmissbrauch: Polizei bekommt mehr Befugnisse
Die Täter handeln verdeckt und setzen auf
Anonymisierungstechniken, viel spielt sich im unregulierten Teil des
Internet ab. Wird etwa im Darknet einschlägiges Bildmaterial mündiger
minderjähriger Opfer (14 bis 18 Jahre) angeboten, hat die heimische
Polizei im Moment noch keine Möglichkeit, systematisch verdeckte
Ermittler zur Ausforschung des Täters einzusetzen. Auch die Überwachung
der Telekommunikation sei derzeit nicht gestattet. Das wäre mit
Inkrafttreten der geplanten gesetzlichen Änderungen dann der Fall.
Solche
Möglichkeiten - wie der systematische Einsatz von verdeckten
Ermittlerinnen und Ermittlern sowie Observation von mehr als 48 Stunden
und die Durchführung der Telekommunikationsüberwachung - sind sowohl in
der virtuellen, als auch in der realen Welt an die Strafdrohung
gebunden, wurde betont. "Diese Lücke an polizeilichen
Ermittlungsbefugnissen wird durch die Erhöhung der Strafdrohung im
genannten Bereich geschlossen." Die Arbeit der Polizei werde dadurch
effizienter.
Kampf gegen Delikte im Cyberraum: Teil der Kriminaldienstreform
Der Kampf gegen solche schwerwiegenden Delikte, die
im Cyberraum verbreitet werden, ist auch Teil der Kriminaldienstreform.
Dort geht es vor allem um den Ausbau der Cyber-Ermittlungen durch
Spezialistinnen und Spezialisten in den Landeskriminalämtern, aber auch
durch Schwerpunktdienststellen in den Regionen. In den
Ermittlungsbereichen "Sexualdelikte" in den Landeskriminalämtern soll
ein Sonderbereich für die Verfolgung von Online-Kindesmissbrauch
geschaffen werden. Im Bundeskriminalamt wird das "Cyber Competence
Zentrum" personell verstärkt. Eine Spezialsoftware soll künftig den
automatischen Bildabgleich ermöglichen, das sei bereits am Laufen.
Darstellung von Kindesmissbrauch habe sich verschärft
Die Darstellung des Missbrauchs von Kindern habe sich seit Einführung der Rechtsnorm (Paragraf 207a StGB) "massiv in verabscheuungswürdiger Form verschärft", von "Posing"-Fotos hin zu "sichtbarer Ausübung von sexuellem Missbrauch an Kindern". Zunehmende Digitalisierung habe die Hürden für Herstellung und Verbreitung minimiert, mit Smartphones und Flatrate-Internet habe praktisch jeder die technischen Voraussetzungen. "Das gesetzliche Verbot muss daher den gesellschaftlichen Unwert dieser in Qualität und Quantität gesteigerten abscheulichen Straftaten klar abbilden", so das Innenministerium.