Am Mittwoch wurde ein Antrag auf Änderung der Heimopferrente einstimmig ins Plenum geschickt. Volksanwalt Bernhard Achitz (SPÖ) sieht weitere Lücken.
Künftig werden auch dauerhaft arbeitsunfähige Personen die Rente bekommen, die wegen zu hohen Einkommens des Partners keine Sozialhilfe beziehen können. Bisher mussten diese Menschen bis zum Regelpensionsalter warten. Achitz fordert nun aber, dass auch die Sozialhilfe nicht gekürzt werden soll, wenn man die Opferrente anspart.
"Wer die monatliche Opferrente nicht sofort ausgibt, sondern anspart, oder wer eine Entschädigung vom Kinderheim-Träger bekommt, in dem die Misshandlung passiert ist, und dann einige Tausend Euro auf dem Konto hat, dem wird derzeit die Sozialhilfe gekürzt, weil er ja ein Vermögen hat", kritisierte Achitz in einer Aussendung am Donnerstag. Die Ankündigung des Landes Wien, hier eine entsprechende Regelung zu finden, begrüße Achitz, aber: "Besser wäre, wenn der Bund mit einer einheitlichen gesetzlichen Lösung für ganz Österreich vorgibt, dass eine Opferentschädigung kein Grund für die Streichung der Sozialhilfe sein darf."
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auch Erwachsenenvertreter: "Das ist doch absurd: Warum darf ich aus
einer rechtmäßig erhaltenen Entschädigung für erlittene Gewalt nichts
zurücklegen, für den Fall, dass etwa eine hohe Rechnung für
Gesundheitsleistungen fällig wird oder ich bei einem Umzug eine
Wohnungskaution hinterlegen muss?" kritisiert Martin Marlovits,
stellvertretender Fachbereichsleiter Erwachsenenvertretung bei
Vertretungsnetz.
Die Heimopferrente beträgt derzeit ca. 370 Euro
im Monat und wird an mehr als 2.000 Menschen ausgezahlt, die zwischen
1945 und 2000 von Gewalt und Missbrauch in Kinderheimen oder
psychiatrischen Anstalten betroffen waren. Eine individuell vereinbarte
beziehungsweise gerichtlich zuerkannte Entschädigungsleistung soll dem
Bezug einer Heimopferrente künftig nicht mehr entgegenstehen.