Am Mittwoch sorgte das Maßnahmenpaket der Regierung, mit dem u.a. die Darstellung von Kindesmissbrauch bekämpft werden soll, für unterschiedliche Reaktionen bei Experten.
Kriminalsoziologe Reinhard Kreissl, Leiter des Vienna Centre for Societal Security, sprach höheren Strafen jede präventive Wirkung ab und sprach von Populismus. "Das Paket ist wirklich sehr positiv und erfüllt langjährige Forderungen", meinte hingegen "Möwe"-Geschäftsführerin Hedwig Wölfl.
Wölfl begrüßte Kinderschutzkampagne
Die Expertin begrüßte vor allem die Kinderschutzkampagne. "Wir freuen uns sehr über diese Bewusstseinsbildung, die zum Hinschauen animieren soll. Toll, dass sich die Regierung dazu durchgerungen hat, hier den Fokus zu setzen." Prävention sei eine der wirksamsten Maßnahmen, bekräftigte Wölfl. Positiv bewertete sie u.a. auch die Verständigungspflicht, die Qualitätssicherung für Kinderschutz sowie die Kinderschutzkonzepte an Schulen. "Das sind gute Schritte, die wir sehr begrüßen."
Unterschiedliche Experten-Reaktionen auf Paket gegen Kindesmissbrauch
Der Strafrahmen müsse dem Delikt angemessen sein und
die Erhöhung "schadet nicht". "Aber ich muss auch sagen, dass der
derzeitige Rahmen derzeit kaum ausgeschöpft wird." Zudem würden auch
Verfahren eingestellt und es gebe eine riesige Dunkelziffer. Deshalb sei
die geplante Aufklärungskampagne "so was von wichtig". Wölfl wünscht
sich eine weitere Stärkung der Kinderschutzzentren und -einrichtungen,
die es für die Betreuung bei Verdachtsfällen und bei der
Prozessbegleitung unbedingt brauche. Der niedergelassene Bereich könne
gegebenenfalls für die Nachbehandlung genutzt werden. Was die
vorgesehenen Mittel betrifft, könne man damit arbeiten. "Es ist einmal
ein Anfang."
"Es gibt keine Korrelation zwischen Strafhöhe und
Abschreckung", machte Kreissl unter Berufung auf zahlreiche
Untersuchungen klar. Abschreckend für potenzielle Täter sei lediglich
ein hohes Risiko, erwischt zu werden. Wichtig sei auch, dass die Strafe
rasch auf die Tat folgt. Hier gebe es einen Wirkungszusammenhang.
Kreissl: Strafen seien "einfache, billige Methode"
Die
angekündigten höheren Strafen seien eine "einfache, billige Methode"
der Regierung zu zeigen, "wir tun etwas", meinte der Kriminalsoziologe.
Es bringe nichts, aber "man kann es gut verkaufen". Lange
Gefängnisstrafen seien, was die Rückfallquote betrifft, kontraproduktiv.
Diversion, sozialpädagogische Aufarbeitung und entsprechende Behandlung
im Strafvollzug wären erfolgreicher.
Sinnvoller in Sachen Prävention wäre es, zu versuchen, zur Quelle vorzudringen und dort die Taten und die Verbreitung dieser Darstellungen zu unterbinden. Dazu benötige man Massenüberprüfungen im Netz, um den Tausch von Bildern zu stoppen. In den USA habe man etwa Profile von Kreditkartentransaktionen erstellt und sei den Tätern auf die Spur gekommen. In Europa sei den Behörden diesbezüglich aufgrund des Datenschutzes die Hände gebunden, meinte Kreissl, der nicht die Forderung erheben wollte, diesen aufzuweichen.
Verständigungspflicht: Verfassungsrechtler meldeten sich zu Wort
Was die mögliche Verständigungspflicht der Strafverfolgungsbehörden
an Arbeitgeber und Vereine betrifft, wenn dort durch den Verdächtigen
eine akute Gefahr für Kinder ausgehen könnte, meldeten sich
Verfassungsrechtler im ORF-Mittagsjournal zu Wort: Bernd-Christian Funk
meinte, man müsse mit Augenmaß vorgehen, da die Gefahr bestünde, dass
bei Beschuldigungen, die keine Substanz haben, Schäden entstehen, die
nicht mehr wieder gut gemacht werden können. "Auf der anderen Seite ist
schon klar, dass alle Möglichkeiten der Prävention genützt werden
sollen."
Laut dem WU-Professor Harald Eberhard geht es um eine
Abwägung zwischen Kinderrechten und jenen des Beschuldigten auf Privat-
und Familienleben. Sollte das Vorhaben umgesetzt werden, müsse es eine
Ausnahme von der Amtsverschwiegenheit geben. Zudem sollte die
Verständigungspflicht schon für die Kriminalpolizei gelten, sofern ein
begründeter Verdacht vorliegt. Ansonsten könne in langen Verfahren zu
Amtshaftungsansprüchen kommen, wenn nicht entsprechend gehandelt wurde.