Als zu gering, das Verfahren bis zur Bewilligung als zu langwierig und kompliziert, kritisiert die Arbeiterkammer (AK) die Österreichische Sozialhilfe.
Für das Jahr 2023 liegt der Maximalbetrag bei der Sozialhilfe für eine gesunde Person bei 1.053 Euro netto. "Die Armutsschwelle lag aber bereits 2021 - also vor der Teuerungswelle - bei 1.371 Euro und damit deutlich höher", sagte Paul Reichl, Präsident der Sozialberatung Wien, bei einem Webinar am Dienstag.
Die Arbeiterkammer kritisiert die Sozialhilfe als zu gering
Grundsätzlich kann jede Person Sozialhilfe beziehen, die sich in einer Notlage befindet, also keines oder ein zu geringes Einkommen hat, um davon leben zu können. In Wien seien das derzeit etwa 130.000 Menschen, so Reichl. Die Voraussetzungen dafür sind seit 2019 im "Sozialhilfe-Grundsatzgesetz" geregelt. "Anstatt jedoch Mindestsätze für ein menschenwürdiges Leben zu definieren, hat die türkis-blaue Regierung damals Höchstsätze geschaffen, die die Bundesländer nicht übertreffen dürfen", kritisierte Reichl.
Sozialhilfe: Menschen scheitern oft schon an der Antragsstellung
Viele Menschen, die Sozialhilfe bräuchten, würden jedoch
schon an der Antragsstellung scheitern. Die Unterstützung steht nur
jenen zu, die auch nachweisen können, dass Bedarf besteht und "alles
Zumutbare getan werde, um eine Notlage abzuwenden". Dieses Verfahren sei
jedoch für viele zu kompliziert, nicht nur für jene mit sprachlichen
Barrieren. "Das Verfahren zur Zuerkennung einer existenzsichernden
Leistung darf nicht zu einem Intelligenztest werden", betonte Reichl.
Auch die Dauer sei ein Problem. In Wien
dürfe sich die zuständige Magistratsabteilung 40 drei Monate Zeit für
die Bearbeitung von Anträgen nehmen, in anderen Bundesländern oft sogar
sechs Monate.
Österreicher und EU-Bürger bei der Sozialhilfe nicht gleichgestellt
Weiters kritisierte die Arbeiterkammer an der
Sozialhilfe, dass EU-Bürger Österreicher und Österreicherinnen nicht
gleichgestellt sind. Angehörige von Drittstaaten hätten die schwersten
Bedienungen, um an Unterstützung zu kommen.
Der Anspruch könne
auch daran scheitern, dass ein etwaiger Lebenspartner oder -partnerin zu
viel verdiene. Lebt man mit seinem Partner unter einem Dach, wirke sich
das negativ auf die Höhe der Sozialhilfe oder gar den Anspruch aus,
auch wenn man nicht verheiratet ist und damit keine gegenseitigen
Unterhaltspflichten bestehen. "Das resultiert oft in
Abhängigkeitsverhältnissen, die Leidtragenden sind dann meistens die
Frauen", sagte Reichl. Man müsse sich auch von der Vorstellung
verabschieden, dass es sich die Leute mit Sozialhilfe "gemütlich machen"
würden. Mehr als die Hälfte der Bezieher stehe dem Arbeitsmarkt nicht
zur Verfügung, da sie zu jung, zu alt oder körperlich nicht in der Lage
seien, so die Leiterin der AK Sozialpolitik, Sybille Pirklbauer.
Leistungsbezieher seien auch unter Bedürftigen stigmatisiert
Leistungsbezieher
und -bezieherinnen seien selbst innerhalb der Gruppe der finanziell
Bedürftigen stigmatisiert. Das führe dazu, dass viele keine
Unterstützung beantragen würden. Rund 1,5 Millionen Menschen in
Österreich seien von Armut gefährdet, aber weniger als 200.000 würden
Sozialhilfe beziehen, sagte Pirklbauer. Von den rund 132 Mrd. Euro an
Sozialausgaben fließe außerdem nur ein knappes Prozent in die
Sozialhilfe.
Auch die Europäische Kommission würde die Kritik der AK teilen
Pirklbauer zufolge teile auch die Europäische
Kommission diese Kritik. Laut einer Analyse über die Wirksamkeit der
Mindestsicherungssysteme in Europa sei Österreich eines von fünf
Ländern, in denen die gesetzliche Höchstwartezeit auf einen Entscheid
länger als ein Monat sei. Außerdem sei Österreich einer von 16
EU-Mitgliedsstaaten, in denen im Verfahren von den Antragsstellern
möglicherweise zu viele Belege verlangt bzw. diese für die
Antragssteller teilweise zu schwierig oder zu kostspielig zu beschaffen
seien.
Forderung: Sozialhilfe bis 2023 über nationale Armutsschwelle erhöhen
Die EU habe daraus Empfehlungen abgeleitet, die demnächst
beschlossen würden, so Pirklbauer. Diese umzusetzen wäre nun ein
wichtiger Schritt, so Pirklbauer. Einerseits solle demnach die
Sozialhilfe bis 2030 zumindest auf die nationale Armutsschwelle erhöht
werden, aber auch der Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen wie
Schule, Kinderbetreuung und Pflege oder digitaler Kommunikation müsse
gewährleistet werden. "Wenn man will, dass Leute, die können, auch
arbeiten gehen, muss man sie von Existenzsorgen befreien", sagte
Pirklbauer.
Die Finanzierung könne hierbei nicht das Problem sein,
betonte sie abschließend. Berechnungen zufolge könnten in der EU durch
Vermögenssteuern zwischen 200 Milliarden und 1,3 Billionen Euro
eingenommen werden.