Am Montag wurde ein Mann in Krems zu elf Monaten Haft, davon acht bedingt, verurteilt, weil er seine Ehefrau im Oktober letztes Jahr mit dem Auto überrollt und getötet haben soll.
Der Schuldspruch ist nicht rechtskräftig. In dem Fall waren gegen den damals 73-Jährigen zunächst Mordermittlungen eingeleitet worden. Die Zeit, die der Beschuldigte in U-Haft verbracht hatte, wurde angerechnet, weshalb Gerichtsangaben zufolge eine Enthaftung des Angeklagten erfolgte.
Der Vorfall datiert vom Nachmittag des 14. Oktober 2022. Laut Landesgericht Krems hatte der Angeklagte den Retourgang seines Wagens eingelegt und abrupt zurückgeschoben. Dabei habe der Mann seine hinter dem Fahrzeug stehende, gebrechliche Ehefrau mit dem Pkw überrollt.
Ein Passant nahm Hilferufe wahr und setzte die Rettungskette in Gang. Die 87-Jährige war unter dem Auto eingeklemmt. Ein Notarzt konnte nur noch den Tod der Frau
feststellen, die nach Polizeiangaben zuvor unweit ihrer Wohnadresse mit
dem Hund spazieren gegangen sein dürfte. Der Rottweiler blieb
unverletzt.
Der Ehemann des Opfers wurde hinter dem Pkw liegend auf der Fahrbahn entdeckt. Der Mann erlitt eine Kopfverletzung und wurde im Landesklinikum Gmünd behandelt. Anschließend wurde er festgenommen und
in die Justizanstalt Krems eingeliefert. Zunächst wurden
Mordermittlungen aufgenommen, der diesbezügliche Verdacht erhärtete sich
aber nicht.
Der Beschuldigte war zum Tatzeitpunkt alkoholisiert gewesen, ihm wurden 1,9 Promille nachgewiesen. Angelastet wurde dem Niederösterreicher letztlich grob fahrlässige Tötung. Nach Angaben des Landesgerichts Krems verzichtete der Angeklagte auf Rechtsmittel. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.