Wegen früherer Pensionskassenzahlungen für Generalsekretär Karlheinz Kopf hat eine Wiener Anwaltskanzlei Anzeige gegen die WKÖ erstattet.
Die WKÖ weist die Vorwürfe des Amtsmissbrauchs und der Untreue scharf zurück: Es habe zwar eine Vereinbarung gegeben, die sei angesichts einer neuen, geänderten Rechtsauskunft aber schon 2021 rückabgewickelt und rund 250.000 Euro rücküberwiesen worden.
Anzeige gegen WKÖ wegen früherer Pensionskassenzahlungen
Man habe "aufgrund der dichten
Verdachtsmomente" Anzeige erstattet - auch zu zehn weiteren Fällen,
zitiert die "Krone" Anwalt Manfred Arbacher-Stöger. Angezeigt hat die
Kanzlei WKÖ-Präsident Harald Mahrer, Generalsekretär Kopf und dessen
Stellvertreter Herwig Höllinger. Sie hätten eine Sonderpensionsregelung
für Kopf (ab 2018) unterschrieben, obwohl es eine solche in der Kammer
seit 2012 eigentlich nicht mehr gegeben habe, wird der WKÖ-Spitze in der
Sachverhaltsdarstellung vorgeworfen. Es stelle sich also, so die
"Krone", die Frage, ob Geld aus der von den Mitgliedern zwangsweise
entrichteten Kammerumlage gesetzeswidrig verwendet wurde.
Staatsanwaltschaft Wien prüft Sachverhaltsdarstellung
Geprüft wird die Sachverhaltsdarstellung von der Staatsanwaltschaft Wien,
die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat sie ihr
abgetreten. Die WKÖ - der die Anzeige noch nicht vorliegt - wies die
Vorwürfe zurück. Man habe sich immer "sauber an Regeln" gehalten, sagte
Mahrer. "Es existieren für keine Funktionäre der WKÖ
Pensionsvereinbarungen oder Pensionszahlungen", wurde in einer
Stellungnahme gegenüber der APA betont.
Für Kopf habe es früher
eine Pensionskassen-Vereinbarung gegeben. Diese sei aber "in keinem
Zusammenhang mit der im Jahr 2012 abgeschafften Pensionsregelung für
Mitarbeiter der WKÖ" gestanden - und im Dezember 2021 wieder aufgelöst
worden, weil es im Zuge einer standardgemäßen Überprüfung eine geänderte
Rechtsauskunft gab.
Eintritt von Kopf: Vereinbarung wurde intern und extern geprüft
Bei Kopfs Eintritt im Mai 2018 habe man die
Vereinbarung intern und von zwei externen Fachjuristen prüfen lassen,
sie hätten sie für rechtlich korrekt befunden. Im August 2021 habe man
im Zuge einer standardmäßigen internen Überprüfung eine Rechtsauskunft
beim Verfassungsdienst eingeholt - und die sei "zu einem anderen
Ergebnis als die Rechtsauskunft von 2018" gekommen. Daher habe die
Kammer umgehend die Rückabwicklung eingeleitet, die Pensionskasse habe
im Dezember 2021 252.211,52 Euro an die WKÖ rücküberwiesen.
Kritik von der Opposition
Für die Opposition bot die Anzeige Anlass zu Kritik. Trotz gegenteiliger Beteuerung der WKÖ-Spitze "stinke" die Sache "beträchtlich", befand FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz. Es sehe - wegen der Rückzahlung 2021 - "klar danach aus, dass man offenbar ertappt wurde", forderte er in einer Aussendung den Rücktritt von Kopf und Mahrer. Seitens der NEOS forderte Wirtschaftssprecher Gerald Loacker "volle Aufklärung". "Die Kammermitglieder haben ein Recht darauf, zu erfahren, wofür ihre Zwangsbeiträge verwendet werden. Mahrer und Kopf müssen daher unverzüglich alle Verträge offen legen und die Causa rasch und lückenlos aufklären", verlangte Loacker in einer Aussendung.