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Schengen: Mängel bei Österreichs Umsetzung

20-01-2023, 17:37

Der Rat der Europäischen Union stellte bei der Umsetzung der Rechte im grenzkontrollfreien Schengen-Raum durch Österreich im Bereich "Rückkehr" von Drittstaatsangehörigen Mängel fest.

Konkret betrifft es Rückkehrverfahren, Verfahrensgarantien, Einreiseverbote, Haft und Rückführungen, wie aus einem Dokument des Generalsekretariats vom 20. Dezember hervorgeht. Die Feststellung der Mängel fand demnach bereits 2020 statt, als Kanzler Karl Nehammer (ÖVP) Innenminister war.

Schengen: Mängel bei Österreichs Umsetzung festgestellt

Auf den Bericht aufmerksam machte der rumänische EU-Abgeordnete Eugen Tomac auf seinen Social-Media-Kanälen. "Nehammer spricht Rumänien und Bulgarien die Schengen-Reife ab, aber Wien hat große Defizite bei der Anwendung der Schengen-Richtlinie 2008/115/EG (Rückführungsrichtlinie, Anm.)", kritisierte Tomac auf Twitter, wo er zu dem Ratsdokument verlinkte, das von EU-Ratspräsident Charles Michel unterzeichnet wurde.

Österreich verhinderte Schengen-Beitritt Rumäniens udn Bulgariens

Österreich hatte gemeinsam mit den Niederlanden im Dezember den Schengen-Beitritt Rumäniens und Bulgariens durch ein Veto verhindert. Den Niederlanden werden laut der rumänischen Nachrichtenagentur Agerpress ebenso Versäumnisse vorgeworfen.

Tomac machte auf Beanstandung des Rats der EU aufmerksam

Auch auf diese Beanstandung des Rats der EU machte Tomac aufmerksam. Seiner Ansicht nach "können und müssen diese Dokumente von Rumänien und Bulgarien bei den Verhandlungen nächste Woche in Schweden genutzt werden, um den Schengen-Beitritt der beiden Länder zu erreichen", so der konservative EU-Parlamentarier auf Twitter. Am Donnerstag findet ein informeller EU-Innenministerrat in dem EU-Ratsvorsitzland statt.

Das Generalsekretariat des Rats der Europäischen Union übermittelt nach eigenen Angaben die Empfehlungen an das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente. Österreich und die Niederlande müssen binnen zwei Monaten einen Aktionsplan zur Behebung der festgestellt Mängel erarbeiten.

Rat der EU ruft Österreich zur Einhaltung des Grundsatzes auf

Der Rat der EU ruft Österreich unter anderem auf, Maßnahmen zur Einhaltung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung (Non-Refoulement) und zur besseren Überwachung von Rückführungen zu ergreifen. Auch müssten die Haftbedingungen verbessert und inhaftierte Minderjährige ausnahmslos von nicht-verwandten Erwachsenen getrennt untergebracht werden.

(APA/Red)

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