Der Rat der Europäischen Union stellte bei der Umsetzung der Rechte im grenzkontrollfreien Schengen-Raum durch Österreich im Bereich "Rückkehr" von Drittstaatsangehörigen Mängel fest.
Konkret betrifft es Rückkehrverfahren, Verfahrensgarantien, Einreiseverbote, Haft und Rückführungen, wie aus einem Dokument des Generalsekretariats vom 20. Dezember hervorgeht. Die Feststellung der Mängel fand demnach bereits 2020 statt, als Kanzler Karl Nehammer (ÖVP) Innenminister war.
Schengen: Mängel bei Österreichs Umsetzung festgestellt
Auf den Bericht aufmerksam machte der rumänische EU-Abgeordnete Eugen Tomac auf seinen Social-Media-Kanälen. "Nehammer spricht Rumänien und Bulgarien die Schengen-Reife ab, aber Wien hat große Defizite bei der Anwendung der Schengen-Richtlinie 2008/115/EG (Rückführungsrichtlinie, Anm.)", kritisierte Tomac auf Twitter, wo er zu dem Ratsdokument verlinkte, das von EU-Ratspräsident Charles Michel unterzeichnet wurde.
Österreich verhinderte Schengen-Beitritt Rumäniens udn Bulgariens
Österreich hatte gemeinsam mit
den Niederlanden im Dezember den Schengen-Beitritt Rumäniens und
Bulgariens durch ein Veto verhindert. Den Niederlanden werden laut der
rumänischen Nachrichtenagentur Agerpress ebenso Versäumnisse
vorgeworfen.
Tomac machte auf Beanstandung des Rats der EU aufmerksam
Auch auf diese Beanstandung des Rats der EU machte
Tomac aufmerksam. Seiner Ansicht nach "können und müssen diese Dokumente
von Rumänien und Bulgarien bei den Verhandlungen nächste Woche in
Schweden genutzt werden, um den Schengen-Beitritt der beiden Länder zu
erreichen", so der konservative EU-Parlamentarier auf Twitter. Am
Donnerstag findet ein informeller EU-Innenministerrat in dem
EU-Ratsvorsitzland statt.
Das Generalsekretariat des Rats der
Europäischen Union übermittelt nach eigenen Angaben die Empfehlungen an
das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente. Österreich und
die Niederlande müssen binnen zwei Monaten einen Aktionsplan zur
Behebung der festgestellt Mängel erarbeiten.
Rat der EU ruft Österreich zur Einhaltung des Grundsatzes auf
Der Rat der EU ruft
Österreich unter anderem auf, Maßnahmen zur Einhaltung des Grundsatzes
der Nichtzurückweisung (Non-Refoulement) und zur besseren Überwachung
von Rückführungen zu ergreifen. Auch müssten die Haftbedingungen
verbessert und inhaftierte Minderjährige ausnahmslos von
nicht-verwandten Erwachsenen getrennt untergebracht werden.