Im Vergleich zu Deutschland sei der Strafrahmen für den Besitz von Kinderpornographie laut Familienministerin Susanne Raab viel zu niedrig.
Familienministerin Susanne Raab (ÖVP) spricht sich anlässlich des Falls Teichtmeister für höhere Strafen aus. Der Strafrahmen für den Besitz von sexuellen Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger sei etwa im Vergleich zu Deutschland "unangemessen niedrig". Zudem hätten sich im digitalen Zeitalter die Möglichkeiten, an derartige "widerliche" Bilder und Videos zu gelangen "massiv verändert". "Es schadet daher nicht, sich den Strafrahmen anzusehen", so Raab gegenüber der APA.
Darauf festlegen, wie hoch die Strafen künftig ausfallen sollen, wollte sich Raab nicht. Die Entscheidung darüber liegt bei Justizministerin Alma Zadic (Grüne). Mit dieser stehe sie "im laufenden Austausch". "Ich kann mir vorstellen, dass der Schutz von Kindern ganz oben auf der Agenda der Justizministerin steht", so Raab, die auch für Kinderrechte zuständig ist. Derzeit drohen für den Besitz von Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger in Österreich bis zu zwei Jahre Haft.
Raab
tritt dafür ein, die Causa nicht zu verharmlosen. Es sei eine
Verhöhnung der Opfer, wenn von einem "digitalem Delikt" die Rede sei.
"Das raubt mir den Atem. Es handelt sich um Kinder, die missbraucht
werden", so die Ministerin. Als Konsument derartiger Bilder könne man
die Verantwortung nicht von sich weisen, da die Fotos letztlich
entstehen, weil es einen Markt dafür gebe.