58.000 Dateien mit sexuellen Darstellungen von Unmündigen und Minderjährigen hatte sich der Schauspieler Florian Teichtmeister verschafft. Damit rückte diese Art des Missbrauchs in den Fokus.
Theater- und Filmschauspieler Florian Teichtmeister muss sich wegen dem Besitz von sexuellen Darstellungen von Minderjährigen am 8. Februar am Wiener Landesgericht verantworten. Die Fallzahlen sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen, bestätigte das Bundeskriminalamt am Montag.
Starker Anstieg von digitalem sexuellen Missbrauch von Kindern
"Der vereinfachte Zugang zum Internet via Smartphones und anderer Geräte wie Tablets, aber auch die vermehrten Meldungen aus dem Ausland und die verbesserte internationale Kooperation mit den verschiedenen Organisationen und Behörden führen zu einem deutlichen Anstieg der Zahlen", hieß es auf APA-Anfrage. Wurden 2012 von der Statistik noch 572 bei den heimischen Behörden angezeigte Straftaten wegen illegaler pornografischer Darstellungen Minderjähriger (207a StGB) erfasst, wovon 535 geklärt werden konnten, waren es 2021 bereits 1.921. Klären ließen sich davon 1.775.
10.130 Verdachtsmeldungen wegen Kinderpornografie im Jahr 2022
Über die im Bundeskriminalamt angesiedelte Meldestelle gegen Kinderpornografie sind 2022 insgesamt 336 Hinweise eingegangen. Das US National Centre For Missing And Exploited Children (NCMEC) hat dem Bundeskriminalamt 2021 5.869 Verdachtsmeldungen übermittelt. Im Vorjahr waren es dann schon 10.130.
Aufklärungsrate lag 2022 bei über 80 Prozent un 2021 bei 92,4 Prozent
Seitens des Bundeskriminalamts zeigte man sich am Montag zufrieden, dass von
den Fällen, die den heimischen Behörden bekannt werden, sich ein
erheblicher Teil klären lässt. Die Aufklärungsquote lag in den
vergangenen Jahren immer deutlich über 80 Prozent, 2021 bei 92,4
Prozent. Beim Bundeskriminalamt gibt es mit dem Referat für
Sexualstraftaten und Online-Kindesmissbrauch eine eigens auf diese
Deliktsform spezialisierte Ermittlungseinheit. Diese dient als
österreichische Zentralstelle für die Auswertung von
Meldungen zu Kinderpornografie und Kindersextourismus sowie zur
Weiterleitung der Erkenntnisse an die zuständigen
Strafverfolgungsbehörden der Bundesländer.
Vielzahl der Verdachtsfälle ist eine Herausforderung für die Ermittler
Für die Ermittler
stellen die Vielzahl an gemeldeten Verdachtsfällen eine enorme
Herausforderung dar, hieß es am Montag. Jeder Verdachtsfall werde
geprüft, erhärtet sich die Verdachtslage bzw. ist der Tatbestand des §
207a StGB erfüllt, werden strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet.
Dunkelziffer von sexuellen Missbrauchsdarstellungen hoch
Expertinnen und Experten geben allerdings zu bedenken, dass hinsichtlich des Besitzes von sexuellen Missbrauchsdarstellungen von Kindern
die Dunkelziffer enorm sein dürfte. Was das einschlägige Material
betrifft, kann der Provider kontaktiert und die Löschung veranlasst
werden, sofern der Server, auf dem sich die Dateien befinden, den
Standort in Österreich hat. Liegt der Server im Ausland, ist eine
Löschung oft schwierig oder gar unmöglich. Befindet sich der Host im
Ausland, werden zwar die zuständigen Behörden via Interpol verständigt.
Ob dann eine Löschung erfolgt oder erfolgen kann, obliegt der jeweils
nationalen Rechtslage. Bilder, die sich einmal im Internet bzw. im
Darknet befinden, verbleiben somit in der Regel weiterhin dort.
Wer im Internet Texte oder Bilder mit sexuellen Missbrauchsdarstellungen von Kindern oder Jugendlichen entdeckt, sollte diese an [email protected] oder melden.