Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen rund um Vorgänge bei der Truppenoffiziersausbildung gegen einen Lehrgangsleiter der Theresianischen Militärakademie in Wiener Neustadt eingestellt.
Die erhobenen Vorwürfe seien "teils aus rechtlichen und teils aus tatsächlichen Gründen" nicht strafbar, bestätigte der Sprecher der Anklagebehörde, Erich Habitzl, auf APA-Anfrage einen "Kurier"-Bericht (Montag-Ausgabe). Im Raum waren u.a. Folter, Nötigung und Amtsmissbrauch gestanden.
Vorgänge bei Militärausbildung in NÖ: Ermittlungen eingestellt
Die Vorgänge bei der Übung im Rahmen der Führungsausbildung haben dem Bericht zufolge den NATO- und EU-Standards aus dem gültigen Dienstbefehl für die SERE-Ausbildung (Survive, Evade, Resist, Extract) entsprochen. Diese habe den Zweck, die Eignung zum Berufssoldaten im Offiziersrang zu überprüfen und auf Extremsituationen im Einsatz vorzubereiten, teilte die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt mit.
Lehrgangsteilnehmer seien keine Gefangenen
Die
Lehrgangsteilnehmer seien keine Gefangenen im Sinne des
Strafgesetzbuches, allfällig behauptete Nötigungen seien im Hinblick auf
die hier spezifischen Ausbildungsrichtlinien und Ausbildungsziele
gerechtfertigt, erklärte der Sprecher. "Rollenspiele als Teil der
Ausbildung infolge des Dienstbefehls schließt Strafbarkeit im Sinne der
Freiheitsentziehung und entwürdigender Behandlung nach dem
Militärstrafgesetz aus", sagte Habitzl.
Übung zur Kreigsgefangennahme von Fähnrichen erfolgt
Laut der im vergangenen
November bekanntgewordenen Sachverhaltsdarstellung soll im Februar 2022
bei einem vom Curriculum nicht umfassten Ausbildungsszenario zu
Übungszwecken eine Art Kriegsgefangennahme von Fähnrichen erfolgt sein.
Berichtet wurde u.a. von "gezielter und dauerhafter Belastung" am 16.
und 17. Februar, die Teilnehmer seien menschenunwürdig behandelt sowie
"erschöpft und gequält" worden. 71 Fähnriche des betroffenen Jahrgangs
hatte daraufhin die Vorwürfe in einem Schreiben als "völlig
unzutreffend" bezeichnet und zurückgewiesen. Das schwierige
Ausbildungsthema Kriegsgefangenschaft sei "realitätsnahe, aber niemals
rechtswidrig oder gar menschenunwürdig dargestellt" worden, hieß es.
Ermittlungen wegen Folter, Amtsmissbrauchs und Nötigung
Ermittelt
worden war wegen Amtsmissbrauchs, Nötigung und Folter sowie wegen des
Verdachts der Gefährdung der körperlichen Sicherheit, der
Freiheitsentziehung sowie der gefährlichen Drohung. Ebenfalls im Raum
gestanden war eine entwürdigende Behandlung gemäß Paragraf 35
Militärstrafgesetz. Zwei Vorgesetzte des Lehrgangsleiters waren
ebenfalls angezeigt worden. In diesen beiden Fällen waren keine
Ermittlungsverfahren eingeleitet worden.