Soziale Rechte sind in Österreich, als einziges EU-Land, nicht in der Verfassung verankert.
Dadurch sei aber das Recht auf Wohnen, Arbeit und Gesundheit etwas, was die Politik umsetzen kann, aber nicht muss, kritisiert die österreichische Juristin Karin Lukas. "Es braucht mehr Menschenwürde in unserer Verfassung", so Lukas, bis Ende 2022 Präsidentin des Europäischen Ausschuss für Soziale Rechte (ECSR). Sie fordert, dass die Regierung hier aktiv wird.
Expertin: Mehr "Menschenwürde" in Verfassung gefordert
In Österreich würden die Menschenrechte oft auf die bürgerlichen und politischen Rechte reduziert. Der Sozialstaat sei dementsprechend verfassungsrechtlich nicht abgesichert, sagt Lukas, die auch am Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte forscht, im Gespräch mit der APA. Dabei gebe es einen engen Zusammenhang zwischen Menschenrechten und der Sicherung menschlicher Grundbedürfnisse: Werde etwa jemand obdachlos, weil er zu lange auf staatliche Unterstützung warten muss, könne er auch seine persönlichen Grund- und Freiheitsrechte nicht mehr ausüben. Unzureichende Gesundheitsversorgung könne das Recht auf Leben gefährden.
Soziale Rechte sollen strukturelle Benachteiligung verhindern
Soziale Rechte sollen verhindern, dass
bestimmte Gruppen wie Kinder, alte oder behinderte Menschen, Menschen
mit wenig Geld oder Angehörige ethnischer Gruppen strukturell
benachteiligt werden. "Und das ist eben nicht ein Akt der Barmherzigkeit
des Sozialstaats, sondern eine menschenrechtliche Verpflichtung des
Staates". Wie zuletzt bereits die Volksanwaltschaft und diverse NGOs
fordert Lukas deshalb, Soziale Rechte in der Verfassung festzuschreiben
und damit auch beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) einklagbar zu machen.
Österreich sei bei Gewährung Sozialer Rechte gut unterwegs
Insgesamt
ist Österreich als vergleichsweise reiches Land zwar bei der Gewährung
Sozialer Rechte grundsätzlich gut unterwegs, berichtet Lukas aus ihrer
Erfahrung als langjähriges Mitglied und zuletzt Präsidentin des
Europäischen Ausschusses für Soziale Rechte (ECSR). Aber: "Es ist nicht
mehr zeitgemäß, dass die Sozialen Rechte immer noch nicht in der
Verfassung verankert sind und damit außerhalb der Kontrolle des
Verfassungsgerichtshofs liegen", fordert Lukas die Regierung zum Handeln
auf. Immerhin habe sich die türkis-grüne Koalition selbst im
Regierungsprogramm Verbesserungen bei der Sozialen Sicherheit
vorgenommen. Gerade in Krisenzeiten könnte eine Garantie Sozialer Rechte
verhindern, dass ohnehin schon benachteiligte Menschen noch stärker
negativ betroffen sind.
Verfassungsrechtliche Verankerung hätte handfeste Auswirkungen
Eine verfassungsrechtliche Verankerung
hätte laut der Juristin ganz handfeste Auswirkungen, etwa auf die Höhe
von Sozialleistungen. "Es kann nicht rechtens sein, dass in Österreich
neun von zehn Arbeitslosengeldbeziehern an bzw. unter der Armutsgrenze
leben." Überhaupt müssten zur Verhinderung von Armut alle
Sozialleistungen, auch die Notstandshilfe, laufend an die Inflation
angepasst werden. Dass für Drittstaatsangehörige eine Wartefrist von bis
zu zehn Jahren gilt, bis sie Zugang zu gewissen Sozialleistungen
erhalten, nennt Lukas "unverhältnismäßig". Im Gesundheitsbereich würde
eine verfassungsrechtliche Verankerung in der Praxis eine
Behandlungsgarantie bedeuten, inklusive dem Zugang zu Psychotherapie.
Ein Grundrecht auf leistbares Wohnen müsste laut Lukas zu einem massiven
Ausbau des sozialen Wohnbaus führen.
Maßnahmen würden einiges kosten
Diese Maßnahmen würden zwar
einiges kosten, was vielleicht ein Grund dafür sei, dass die Regierung
bei der Verankerung sozialer Grundrechte in der Verfassung zögert, wie
Lukas einräumt. "Aber das nicht zu tun, kostet auch sehr viel." Ein
Arbeitslosengeld, von dem man leben kann, und ausreichend schnelle
Unterstützung der Behörden, die vor dem Verlust der Wohnung bewahren,
würden insgesamt viel Geld und Leid ersparen.
Appell: 98 Bestimmungen der EU-Sozialcharta ratifizieren
Außerdem appelliert
Lukas an die Regierung, alle 98 Bestimmungen der Europäischen
Sozialcharta zu ratifizieren. 42 europäische Staaten haben diese
übernommen. Österreich hat aktuell nur 76 Bestimmungen der Charta, die
als Pendant zur Europäischen Menschenrechtskonvention in sozialen Fragen
gilt, unterzeichnet. Gerade laut Lukas besonders wichtige Bereiche wie
das Recht älterer Menschen auf sozialen Schutz, das Recht auf Schutz vor
Armut und Ausgrenzung und das Recht auf Wohnen sind dadurch hierzulande
nicht völkerrechtlich verbindlich garantiert.
Damit kann der
Europäische Ausschuss für Soziale Rechte (ECSR) auch nicht überprüfen,
ob in diesem Bereich die Rechte in Österreich gewahrt sind. Das macht in
der Praxis laut der Juristin durchaus einen Unterschied: Denn über das
Ministerkomitee des Europarats könne bei Nichteinhaltung der Charta
politischer Druck erzeugt werden, der auch durchaus Wirkung zeige. Lukas
verwies auf bereits erfolgte Fortschritte in einigen Ländern etwa bei
den Rechten von Menschen mit Behinderungen oder der Bekämpfung von
Diskriminierung am Arbeitsplatz, etwa von berufstätigen Eltern.
Deutliche Verbesserung bei der Umsetzung Sozialer Rechte
Deutliche
Verbesserungen bei der Umsetzung Sozialer Rechte in Österreich brächte
laut Lukas zudem die Ratifizierung des Kollektivbeschwerdemechanismus,
der in einem fakultativen Zusatzprotokoll zur Charta festgehalten ist.
Über dieses Verfahren für kollektiven Rechtsschutz könnten Sozialpartner
und NGOs konkrete Fälle und Missstände direkt an das zuständige
Kontrollorgan, den ECSR, melden. In den 16 Ländern, die das
Zusatzprotokoll ratifiziert haben, hat sich dieses Instrument laut Lukas
bewährt.
Bei Absicherung Sozialer Rechte sei in Europa noch viel zu tun
Generell gibt es in Europa laut Lukas bei der
Absicherung Sozialer Rechte noch viel zu tun, beim ECSR gebe es mehr
Beanstandungen als positive Beurteilungen. Die meisten Beanstandungen
gebe es dabei in Ländern mit strukturellen Problemen und begrenzten
Budgets, etwa Albanien, Georgien, Moldau oder der Ukraine, wo zuletzt
der russische Angriffskrieg die Situation weiter verschärft habe.