Derzeit prüft die Covid-19-Finanzierungsagentur des Bundes (COFAG) verstärkt, inwieweit Förderungen und Garantien zu Unrecht bezogen wurden und fordert entsprechende Beträge zurück.
Bei kleineren Summen erfolgt die Überprüfung anhand von Stichproben. Bei größeren Beträgen werde bei Betriebsprüfungen auf die Rechtmäßigkeit der Forderungen geachtet, erklärten die COFAG-Geschäftsführer Ulrich Zafoschnig und Marc Schimpel am Donnerstag im Rahmen eines Pressegespräches.
So könne es durchaus sein, dass sich die Voraussetzungen für geändert hätten oder auch Gutschriften erfolgt seien, die bei den Förderungen zu berücksichtigen seien. In solchen Fällen sollten Unternehmen von sich aus aktiv werden und die zu viel erhaltenen Förderungen zurückerstatten.
"Wir befinden uns in einer
Transformation, von der auszahlenden zur rückfordernden Gesellschaft",
merkte Schimpel an. Bei den noch offenen Anträgen sei man gut unterwegs,
auch wenn diese bisweilen komplexer seien. Bei den Rückforderungen gehe es meist um sogenannte Bestandszinsen (Miete, Pacht). In Summe sei mit einem dreistelligen Millionenbetrag zu rechnen. Bisher hat die COFAG rund 20,8 Mrd. Euro an Unterstützungsleistungen ausgezahlt und rund 4,2 Mrd. Euro an Garantien übernommen.