Bei einem Austrian-Airlines (AUA) Flug von Tel Aviv nach wien ist ein Fluggast mit heißem Kaffee verbrüht worden. Der Betroffene klagt nun die AUA auf Schadenersatz.
Eine Kanne Kaffee war beim Manövrieren durch die Sitzreihen von einem Servicewagen gefallen. Der Betroffene verlangt nun von der AUA Schadenersatz für die schweren Verbrennungen, die er erlitten habe. Der EuGH-Generalanwalt Nicholas Emiliou erklärte jedoch in seinen am Donnerstag veröffentlichten Schlussanträgen, der Anspruch sei verjährt.(C-510/21)
Sowohl der Unfall an Bord als auch die anschließende Erstversorgung können seiner Einschätzung nach nicht getrennt gesehen werden. Beides fällt demnach unter das Montrealer Abkommen, das eine Verjährungsfrist von zwei Jahren vorsieht. Auch die AUA argumentierte mit dem Montrealer Abkommen.
Der
Betroffene war anderer Meinung. Er machte vor Gericht in Österreich
geltend, dass aufgrund der aus seiner Sicht unzureichenden
Erstversorgung seiner Verletzung die Haftung dafür dem österreichischen
Schadensersatzrecht unterliege. Dies würde eine Verjährungsfrist von
drei Jahren bedeuten.
Ein EuGH-Urteil in dem Fall dürfte in
einigen Monaten fallen. Die EuGH-Richter halten sich oft an die
Einschätzung des Gutachters, aber nicht immer.