Das neue Paket zur Korruptionsbekämpfung in der Politik wurde geschnürt, zukünftig ist wird damit der Kauf eines Mandats strafbar.
Gleiches gilt, wenn Politiker oder Beamte für eine Position kandidieren und für den Fall ihrer Kür Versprechungen gegen Zuwendungen abgeben. Striktere Regeln gibt es auch für Vereine mit Politkontakten. Die zuständigen Ministerinnen Alma Zadic (Grüne) und Karoline Edtstadler (ÖVP) zeigten sich bei der Präsentation des Pakets am Donnerstag erfreut.
Paket zur Korruptionsbekämpfung geschnürt
Die nun paktierte Reform ist eigentlich seit längerem fällig. Bereits seit einigen Monaten gibt es einen Vorschlag des Justizministeriums, der es aber bisher nicht durch die Koalition geschafft hatte. Bei der Regierungsklausur in Mauerbach, die am Mittwoch zu Ende gegangen war, hatte man sich zwischen ÖVP und Grünen dann aber doch noch verständigt. Die Präsentation des Pakets wurde allerdings für den Tag nach der Veranstaltung aufgespart.
Zadic erinnerte in einer gemeinsamen
Pressekonferenz an das Ibiza-Video, das ein Sittenbild gezeigt habe, das
viele Menschen abgestoßen habe. Korruption sei Gift für die Demokratie
und schade auch den Institutionen. Edtstadler betonte, die getroffenen
Regelungen wie der Mandatskauf seien welche, die es sonst auf der Welt
nirgendwo gebe: "Wir schaffen das schärfste Anti-Korruptionsgesetz der
Welt." Es werde ein Klima geschaffen, das tatsächlich integeres Handeln
und saubere Politik befördere. Weitere Schritte müssten folgen, etwa das
Informationsfreiheitsgesetz und eine Beschleunigung der Verfahren sowie
eine Erhöhung des Rechtsschutzes bei der Sicherung von Handys.
Korruptionsbekämpfung: Vorlage umfassend
Die
heute präsentierte Vorlage ist jedenfalls durchaus umfassend. In Sachen
Mandatskauf wird klar gestellt, dass man strafbar wird, wenn man einen
Kandidaten mittels einer Zuwendung auf einen günstigen Listenplatz
setzen lässt bzw. auch die Person selbst, wenn sie davon weiß und
finanziell profitiert. Ausgenommen sind "normale" Parteispenden. In den
Parteien, die den Vorteil annehmen, ist der Verantwortliche für die
entsprechende Listenerstellung strafbar.
Die Strafbarkeit an sich
beginnt, sobald das Mandat angetreten wird. Die Regelung gilt nicht nur
für den Nationalrat oder EU-Wahlen sondern auch für die Landtage, nicht
aber für Gemeinden. Zadic meinte, es werde "endlich" strafbar, wenn
Oligarchen mit dem Geldkoffer an Parteiverantwortliche einen
Wunschkandidaten in den Nationalrat setzen wollten.
Einen
diesbezüglichen Verdacht gab es in der jüngeren Vergangenheit - nämlich,
dass ein Mandatar nach Spenden aus dem Ausland vorgereiht wurde und
dann auch tatsächlich zu einem Sitz im Nationalrat kam. Nachgewiesen
werden konnte das nicht, weshalb auch die strafrechtlichen Ermittlungen
eingestellt wurden.
Kauf eines Mandats wird strafbar
Sofort strafbar werden Kandidaten, die einen
Vorteil, also im Normalfall Geld, annehmen und dafür ein pflichtwidriges
Amtsgeschäft versprechen. Wenn ein Kandidat einen illegalen Vorteil
fordert oder sich versprechen lässt, ist das künftig strafbar, sobald er
das Amt antritt, unabhängig davon, ob das einschlägige Amtsgeschäft
tatsächlich durchgeführt wird. Die Justizministerin sprach in dem
Zusammenhang von "Vorab-Korruption".
Diese Regelung umfasst alle
Personen, die sich in einem Wahlkampf befinden, wie etwa Nationalrats-
und Landtagsabgeordnete, aber auch Gemeinderäte sowie Amtsträger, die
sich einem Bewerbungs- oder Auswahlverfahren stellen müssen,
beispielsweise Sektionschefs.
Edtstadler stellte gleichzeitig
klar, dass Vorzugsstimmen-Wahlkämpfe weiter möglich seien. Auch
Kandidaten, die innovative Projekte ankündigten, hätten nichts zu
befürchten.
Korruption: Ebenfalls strengere Regeln für Vereine
Vereine werden hingegen ebenfalls strengeren Regeln
unterzogen: Fälle, in denen das Wohlwollen von Politikern erkauft werden
soll, aber das Geld nicht direkt an sie geht, sondern an einen
gemeinnützigen Verein, waren bisher nur strafbar, wenn der Politiker
selbst in diesem Verein tonangebend ist. Nunmehr wird dieser Passus auf
nahe Angehörige ausgeweitet, so sie "bestimmenden Einfluss" ausüben.
Damit wird Umgehungskonstruktionen, wo etwa Frau oder Mann des
Amtsträgers (formal) im Verein eine führende Rolle spielt, der Kampf
angesagt.
Verurteilungen wegen Korruption werden nun auch gröbere
Auswirkungen auf die eigene Laufbahn haben. In Zukunft genügt schon eine
rechtskräftige Verurteilung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von über
sechs Monaten, um das Amt zu verlieren. Formal verliert man die
Wählbarkeit.
Neuer Strafrahmen ab einer Bestechungssumme von 300.000 Euro
Ein neuer Strafrahmen wird bei Korruptionsdelikten ab
einer Bestechungssumme von 300.000 Euro eingeführt. Dabei geht es etwa
um Bestechung und Bestechlichkeit. Bei letzteren beiden Delikten liegt
die Höchststrafe dann bei 15 Jahren Haft.
Schließlich werden im
Verbandsverantwortlichkeitsgesetz die Höchstbeträge der Geldstrafe von
10.000 Euro auf 30.000 Euro verdreifacht. Damit werden auch die Regeln
für Unternehmen verschärft.
Das Paket ist bereits in Gesetzesform fertig gestellt und geht heute für acht Wochen in Begutachtung.