In der EU ist der Einsatz von drei Neonicotinoiden auf Äckern oder zur Saatgutbehandlung seit 2018 verboten. Durch "Notfallzulassungen" können diese auch in Österreich weiterhin verwendet werden.
Der Grund der Verbots war die Gefährlichkeit der Pflanzenschutzmittel für Bienen und andere Insekten. Durch "Notfallzulassungen" konnten die Mittel aber weiter verwendet werden. Österreich ist laut der NGO PAN Europe EU-Meister bei dieser Praxis, berichtet Global 2000 in einer Aussendung - und hofft, dass der EuGH dem kommender Woche eine Ende setzen wird.
Einsatz von gefährlichem Pestizid durch "Notfallzulassung" möglich
Die Notfallsituationen, aufgrund derer das Verbot von Imidacloprid, Thiamethoxam und Clothianidin umgangen werden kann, sind durch die EU-Pestizidverordnung geregelt, der PAN-Report "Banned pesticides still in use in the EU" untersuchte, wie oft diese Möglichkeit in der Praxis von den einzelnen EU-Staaten genutzt wird. Laut dem Ergebnis ist Österreich mit 20 derartigen Notfallzulassungen zwischen 2019 und 2020 negativer Spitzenreiter vor Finnland mit 18 und Dänemark mit 17 Notfallzulassungen. Staaten wie die Niederlande (5), Frankreich (4), Slowenien (3) oder Schweden (1) waren hier deutlich zurückhaltender, während Bulgarien, Malta und Luxemburg im Vergleichszeitraum ganz auf Notfallzulassungen verzichteten, berichtete Global 2000.
Bodenproben aus Anbaugebiet von Zuckerrüben in Niederösterreich
Die
österreichische Umweltschutzorganisation hat für den am Donnerstag
publizierten Report die Ergebnisse von Bodenproben aus heimischen
Zuckerrübenanbaugebieten in Niederösterreich auf die wegen
"inakzeptabler Risiken für die Umwelt und die menschliche Gesundheit"
verbotenen Wirkstoffe untersuchen lassen und die besagten Neonicotinoide
nachgewiesen. Untersucht wurden dafür zwei Erdproben aus einem
Zuckerrübenanbaugebiet im Marchfeld, eine Schlammprobe aus einem
Abwasserauffangbecken der Agrana Zuckerfabrik Tulln, eine Stichprobe aus
einer großflächigen Ablagerung von Schlamm auf einer Ackerfläche, bei
der es sich laut Global 2000 mutmaßlich um Abfälle aus der
Rübenverarbeitung in der Zuckerfabrik Tulln handelt.
Köstinger habe Notfallzulassungen 2018 ausgesprochen
Der Nachweis
ist nicht verwunderlich, nachdem Österreichs damalige
Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) 2018 dem Verbot
zugestimmt, aber in diesem Jahr auch die Notfallzulassungen aussprach,
mit denen dass EU-Verbot auf rund 40.000 Hektar Rübenfläche in
Niederösterreich, Oberösterreich und der Steiermark außer Kraft setzte.
Seither wurde diese Notfallzulassung Jahr für Jahr erneuert, kritisierte
Global 2000 diese Praxis.
"Verfehlte Prioritätensetzung in der Landwirtschaftspolitik"
Das Ergebnis des PAN-Reports ist für
den Global 2000-Umweltchemiker Helmut Burtscher-Schaden "Ausdruck einer
verfehlten Prioritätensetzung in der Landwirtschaftspolitik", es sei
absolut unverständlich, dass ein Land wie Österreich mit seiner
kleinstrukturierten Landwirtschaft und seinem hohen Bio-Anteil, häufiger
als jedes andere Land in der EU, das Instrument der "Notfallzulassung"
nutzt.
Beschwerden gegenüber derartigen Notfallzulassungen von Pestiziden
Global 2000 erinnerte zudem an die 2019 gemeinsam mit PAN
Europe ausgearbeiteten Beschwerden gegenüber derartige Zulassungen, die
für die beiden NGOs ein rechtswidriges Vorgehen bedeuten. Nächste Woche,
am 19. Jänner, werde nun der EU-Gerichtshof EuGH "ein möglicherweise
richtungsweisendes Urteil zur Rechtmäßigkeit von wiederkehrenden
Notfallzulassungen für verbotene Pestizide sprechen" kündigte
Burtscher-Schaden an: "Wir erwarten dieses Urteil mit Spannung."
Keine weiteren Notfallzulassungen für Neonicotinoide
Man
gehe davon aus, dass Österreich bis zum Vorliegen des Urteils keine
weiteren Notfallzulassungen für Neonicotinoide erteile, laut Information
des Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) wurde für 2023 bereits
ein Antrag für eine solche gestellt. An Landwirtschaftsminister Norbert
Totschnig (ÖVP) appellierte Burtscher-Schaden, dem "lockeren Umgang mit
Notfallzulassungen von gefährlichen Pestiziden endlich ein Ende zu
setzen". Auch schriftlich wandte man sich an den
Landwirtschaftsminister, dieser solle sicherstellen, dass eine Zulassung
"in Kenntnis und im Sinne des für den 19. Jänner erwarteten
höchstgerichtlichen Urteils" erfolgen solle.