Nach der Stadt Wien fürchten nund auch Gemeinde- und Städtebund finanzielle Zusatzbelastungen aufgrund der geplanten Wahlrechts-Novelle.
In dieser ist geplant, die Vergütung für Mitglieder der Wahlbehörden zu vereinheitlichen und anzuheben. Außerdem ist festgeschrieben, dass alle Wahllokale barrierefrei sein müssen. Die Gemeinden wollen auch die Möglichkeit für Wahlkartenwähler abschaffen, ihre Stimme am Wahltag in fremden Sprengeln abzugeben.
Wahlrechts-Novelle: Gemeinden fürchten Zusatzbelastung
"Wenngleich eine einheitliche Abgeltung von Wahlbeisitzer:innen grundsätzlich befürwortet wird, geht mit dieser Regelung eine wesentliche finanzielle und administrative Mehrbelastung für die Gemeinden einher", heißt es in der Stellungnahme des Gemeindebunds zum Begutachtungsentwurf der Wahlrechtsnovelle. Ähnlich äußert sich auch der Städtebund. So sollen etwa in Sprengelwahlbehörden österreichweit einheitlich bei einer Wahlzeit von mehr als sechs Stunden 100 Euro bezahlt werden.
Gemeinden und Städte fordern Anhebung der Entschädigung
Sowohl Gemeinden als auch Städte fordern daher
eine Anhebung der sogenannten Pauschalentschädigung für die Gemeinden.
Diese ist in der Nationalratswahlordnung mit 75 Cent pro
Wahlberechtigtem festgeschrieben und wurde im Vorjahr auf 94 Cent
angehoben.
Umstritten ist bei der Wahlrechts-Novelle auch die Barrierefreiheit
Umstritten ist auch die in der Novelle festgeschriebene
Barrierefreiheit aller Wahllokale. Derzeit ist nur vorgesehen, dass in
jeder Gemeinde (in Wien
in jedem Bezirk) "zumindest ein für Körperbehinderte barrierefrei
erreichbares Wahllokal vorhanden ist". Die Umstellung sei "mit einem
immensen Aufwand und Kosten verbunden", schreibt etwa der Gemeindebund.
Viele der derzeit als Wahllokale genutzten Gebäude stünden außerdem gar
nicht im Eigentum der Gemeinde. Als Folge könne es daher zu einer
Reduktion der Zahl der Wahllokale kommen.
Barrierefreiheit aller Wallokale für Behindertenrat "Herzstück"
Ganz anders der
Behindertenrat: Dieser sieht die Festschreibung der Barrierefreiheit
aller Wahllokale in seiner Stellungnahme sogar als "Herzstück" der
Novelle. Dadurch entstehe auch keine Umbaupflicht von Wahllokalen -
vielmehr müssten die Gemeinden nur geeignete barrierefreie Lokale
auswählen. Aufgrund etwa des seit 2006 geltenden
Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes sei man überzeugt, dass
bereits ausreichend barrierefreie Gebäude zur Auswahl stehen.
Wahlkartenwähler können Karte auch in fremden Sprengeln abgeben
Ein
Dorn im Auge ist den Gemeinden auch die Möglichkeit, dass
Wahlkartenwähler ihre Karte auch in fremden Sprengeln abgeben können.
Dies bewirke, dass am Wahltag kein Endergebnis vorliegt und insgesamt
kein Endergebnis auf Gemeindeebene, dazu kämen ein Mehraufwand sowie
eine gewisse Fehleranfälligkeit. "In Anbetracht der Tatsache, dass alle
Wahlkartenwähler ohnedies die Möglichkeit haben, ihre Stimme mittels
Briefwahl abzugeben - entweder durch Abgabe unmittelbar bei der Gemeinde
(im Zeitraum des Erhalts der Wahlkarte bis zum Wahlschluss am
Wahlsonntag) oder durch rechtzeitige Abgabe per Post - sollte die
Möglichkeit, mittels Wahlkarte in fremden Sprengeln zu wählen,
wegfallen."