Klima-Aktivisten sollen für das Verursachen von Blockaden härter bestraft werden, so NÖ LH Johanna Mikl-Leitner. Ein entsprechender Gesetzesvorschlag wird dazu nun ausgearbeitet.
Härtere Strafen bei Klima-Blockaden nach deutschem Vorbild - das fordert Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP). Am Dienstag sei aus diesem Grund der Verfassungsdienst des Landes mit der Ausarbeitung eines Gesetzesvorschlages beauftragt worden, sagte die Landeschefin nach einem Sicherheitsgipfel in St. Pölten.Der Entwurf soll letztlich dem Justizministerium vorgelegt werden. Strafrechtsexperten sehen indes keine Notwendigkeit einer neuen Regelung.
Klima-Blockaden: Mikl-Leitner lässt Gesetzesentwurf ausarbeiten
Die Forderung nach härteren Strafen hatte Mikl-Leitner bereits am Wochenende platziert. Aus einer Verwaltungsübertretung solle ein strafrechtliches Delikt nach deutschem Vorbild werden, wurde betont. Die Anliegen der Aktivisten seien verständlich, "aber ich bin fest davon überzeugt, dass die Mittel einfach die falschen sind", sagte die ÖVP-Politikerin am Dienstag. Es gebe keine Rechtfertigung dafür, "Rettungsorganisationen zu behindern und damit Menschenleben zu gefährden".
Hinsichtlich eines "Mehr an Strafrecht" müsse man sich genau anschauen, was möglich sei. In Österreich werde man erst dann gerichtlich belangt, "wenn bereits etwas passiert ist, wenn bereits Schaden eingetreten ist. Wir wollen aber nicht, dass erst etwas passieren muss, dass es erst Tote geben muss", betonte Mikl-Leitner. Bestraft werden solle bereits das Auslösen einer Gefährdung. Der Verfassungsdienst werde sich nun gemeinsam mit externen Experten mit dem Thema auseinandersetzen. Ein entsprechender Gesetzesvorschlag soll "in den nächsten Tagen" erarbeitet werden.
Bislang keine Klima-Blockaden in Niederösterreich
Klima-Blockaden gab es bisher in Niederösterreich keine. Man sehe sich aber auch "als gemeinsamen Lebensraum" mit Wien, verwies Mikl-Leitner auf Tausende Pendler und Einsatzorganisationen, die in der Bundeshauptstadt unterwegs seien.
Apropos Blaulichtorganisationen: Diese betonten beim Pressestatement im Anschluss an den Sicherheitsgipfel unisono, aufgrund der Klima-Blockaden in Sorge zu sein. Landespolizeidirektor Franz Popp führte zudem ins Treffen, dass zahlreiche Beamte - mitunter auch Spezialkräfte - gebunden seien, "um derartigen Aktionismus zu beheben".
In Sachen Regulativ beispielhaft ins Treffen geführt worden war von Mikl-Leitner am Wochenende der Paragraf 315b des deutschen Strafgesetzbuchs (StGB) mit dem Titel "Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr". Vorgesehen ist dort eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, wenn durch Hindernisse "Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet" werden.
Strafrechtsprofessoren kritisieren Vorstoß als "Anlassgesetzgebung"
Laut Ingeborg Zerbes, Strafrechtsprofessorin an der Universität Wien, kommt diese Regelung bei Klima-Blockaden
in Deutschland aber nicht zum Einsatz. "Der Straftatbestand ist
ziemlich eng und kaum anwendbar für Klimakleber", erklärte die Juristin
dem "Standard". Infrage komme der Tatbestand nur, wenn Menschen - etwa
bei Geisterfahrten - ganz konkret einer Gefahr für Leib und Leben
ausgesetzt seien, ergänzte Klaus Schwaighofer, Strafrechtsprofessor an
der Universität Innsbruck.
Alois Birklbauer, Strafrechtsprofessor
an der Johannes-Kepler-Universität Linz, sah im Gespräch mit dem
"Standard" bereits jetzt rechtliche Handhabe für den Fall, dass
"Rettungskräfte behindert werden und Menschen Schaden nehmen". Infrage
kämen etwa Delikte wie die fahrlässige Körperverletzung. Denkbar seien
auch Vorsatzdelikte wie Körperverletzung - wenn sich ein Rettungsauto
unmittelbar hinter den Aktivisten befindet und diese es bewusst in Kauf
nehmen, Menschen zu schädigen.
Reine Blockaden, die niemanden
gefährden, fallen laut den Experten in Deutschland unter Nötigung. In
Österreich wird eine Anwendung des Paragrafen 105 StGB vom Obersten
Gerichtshof (OGH) abgelehnt, infrage kommen Verwaltungsdelikte. Die
Forderung nach einer schärferen Gangart lehnen die
Strafrechtsprofessoren hier ab. Es handle sich um "Anlassgesetzgebung",
die "rechtlich nicht durchdacht" sei.
Vor "einer Kriminalisierung von friedlichem Protest und einer Diffamierung von Menschen, die ihr Demonstrationsrecht wahrnehmen und sich für den Erhalt unser aller Lebensgrundlagen einsetzen", warnten indes die Organisationen "System Change, not Climate Change", "LobauBleibt" und "Letzte Generation". Ähnlich äußerten sich am Dienstag auch Klimaschützer am Rande einer Pressekonferenz in St. Pölten.
FPÖ NÖ stimmt Mikl-Leitner zu, Gesetze für Grüne "ausreichend"
Uneinig zum Thema Strafänderung bei Klima-Blockaden zeigte sich im Vorfeld der niederösterreichischen Landtagswahl am 29. Jänner die Landespolitik. Ähnlicher Meinung wie Mikl-Leitner
war Udo Landbauer, Landespartei- und Klubobmann der FPÖ. "Die Angriffe
kosten der Allgemeinheit viel Geld und den Einsatzkräften wertvolle
Zeit. Radikale Gesetzesbrecher, die Einsatzkräfte an ihrer Arbeit
hindern, sind mit voller Härte zu bestrafen". Die Landessprecherin der
Grünen, Helga Krismer, äußerte sich gegenteilig. "Die Gesetze sind
ausreichend", sagte sie am Dienstag in einem Interview zur Landtagswahl
mit Radio Niederösterreich. NEOS-Landessprecherin Indra Collini ortete
in der Diskussion um Strafen für Aktivisten in einer Aussendung "eine
Ablenkung der ÖVP vom eigenen Versagen in der Klimapolitik".