Aufgrund der geplanten Wahlrechtsnovelle befürchtet die Stadt Wien Mehrkosten.
Einerseits würden den Wahlbehörden zusätzliche Aufgaben übertragen, andererseits entstünden durch die Vereinheitlichung der Vergütung von Mitgliedern der Wahlbehörde und Vertrauenspersonen allein der Stadt Wien Mehrkosten von 115.000 Euro pro Wahlgang, heißt es in deren Stellungnahme zur Novelle, deren Begutachtungsfrist am Montag endet.
Die Stadt Wien fürchtet durch Wahlrechts-Novelle Zusatzkosten
Wien fordert daher eine Anhebung der sogenannten Pauschalentschädigung, die der Bund den Gemeinden leistet. Diese beträgt derzeit 75 Cent pro Wahlberechtigtem.
Stadt Wien spricht von Streichung der "Hauskundmachungen"
Die Stadt spricht sich außerdem für die völlige
Streichung der sogenannten "Hauskundmachung" aus. Diese soll mit der
Novelle stark eingeschränkt werden. So sollen etwa die bisherigen
Aushänge, mit denen bekanntgemacht wird, wie viele Personen in einer
bestimmten Wohnung wahlberechtigt sind, der Vergangenheit angehören.
Ausgeschildert werden muss nur noch, dass bzw. wann eine Wahl
stattfindet - ansonsten soll die Hauskundmachung nur mehr einen QR Code
zur mittelbaren Abfrage der eigenen Wahlberechtigung aufweisen. "Es ist
sachlich und kostenmäßig jedoch nicht gerechtfertigt, alleine wegen des
QR-Codes - welcher auch im Internet kundgemacht werden kann - weiterhin
österreichweit flächendeckende Hausanschläge vorzunehmen", so die Stadt.
Wien verfügt über rund 1.500 Wahllokale, 853 davon barrierefrei
Für
unmöglich hält die Stadt die im Begutachtungsentwurf vorgesehene
barrierefreie Einrichtung aller Wahllokale samt Leitsystem für
sehbehinderte Personen. Wien
verfüge über rund 1.500 Wahllokale, wovon bei der
Bundespräsidentschaftswahl 853 barrierefrei, allerdings ohne Leitsystem
für Sehbehinderte, ausgestattet waren. "Eine Aufstockung auf sämtliche
Wahllokale samt Einrichtung des Leitsystems bis zu den Bundeswahlen im
Jahr 2024 ist faktisch nicht möglich." Würde man die Wahllokale verlegen
und nur mehr barrierefreie Standorte wählen, würde dies zu langen
Zugangswegen für die Wahlberechtigten führen.
Wahlbeisitzer könnten Probleme mit ihrem Arbeitgeber bekommen
Die Arbeiterkammer
(AK) kritisiert in ihrer Stellungnahme den geplanten Wegfall der
Verpflichtung zur Übernahme des Ehrenamts als Mitglied der Wahlbehörde.
Die mit der Novelle intendierte Anhebung der Bereitschaft der
Staatsbürger zur Tätigkeit in Wahlbehörden werde damit verfehlt: Wenn
Wahlbeisitzer nicht mehr zur Übernahme dieser Tätigkeit verpflichtet
seien, könnten diese Probleme mit ihrem Arbeitgeber bekommen.
Zukleben des Stimmzettelkuverts macht Briefwahl-Stimme nichtig
Nicht
nachvollziehbar ist für die AK auch, warum durch die Novelle das
Zukleben des Stimmzettelkuverts bei der Briefwahl zur Nichtigkeit der
Stimme führt. Natürlich sei das Aufschneiden zugeklebter Wahlkarten ein
Mehraufwand für die Wahlbehörde. Allerdings stecke hinter dem Zukleben
meist "Skepsis gegenüber den Wahlbehörden, dass ihr Wahlgeheimnis
gewahrt bleibt und keine verfassungswidrige Einsicht in das
Stimmzettelkuvert erfolgt". Auch die Tiroler Landesregierung hält die
Nichtigkeit zumindest dann für "überschießend", wenn ohnehin viele
Wahlkarten einlangen und die Nichtigkeit nicht zur Wahrung des
Wahlgeheimnisses nötig ist.
Die Eckpunkte der Wahlrechtsnovelle
Eckpunkte der Wahlrechtsnovelle sind
unter anderem eine frühere Auszählung großer Teil der Wahlkartenstimmen
bereits am Wahlsonntag sowie die indirekte Einführung eines Vorwahltags.
Alle Wahlkarten, die bis Freitag vor der Wahl um 17 Uhr eintreffen,
werden künftig noch am Wahltag mit den übrigen Stimmen gemeinsam im
Sprengel ausgezählt. Nur jene, die später ankommen, werden erst am
Montag ausgewertet. Erleichtert wird die Briefwahl: Wenn man seine
Wahlkarte abholt, kann man künftig ab drei Wochen vor dem Urnengang auch
gleich vor Ort in einer Wahlzelle abstimmen (diese Option gab es bisher
nur in Statutarstädten). Wirksam werden sollen die Maßnahmen mit 2024.