Vor Betrugsversuchen mit gefälschten E-Mails warnt das Bundesverwaltungsgericht (BVwG).
Zuletzt wurden E-Mails unter Verwendung der Kopf- (Logo, Geschäftszahl) und Fußzeile (Unterschriftenformel, elektronische Signatur) einer Entscheidung des BVwG verwendet, um an die Empfänger der gefälschten Schreiben finanzielle Forderungen - etwa das Bezahlen einer Geldbuße - zu richten.
"Es wird darauf hingewiesen, dass der Inhalt dieser Schreiben keinen realen Bezug zu Entscheidungen des BVwG aufweist und keine Rechtswirkung entfaltet", betonte die Behörde am Donnerstag in einer Aussendung. Den Zahlungsaufforderungen sei "keinesfalls Folge zu leisten", hieß es. Das BVwG habe nach Bekanntwerden derartiger E-Mails den Sachverhalt unverzüglich an die zuständigen Sicherheitsbehörden weitergeleitet.