Ab dem Jahr 2023 werden jene Sozialleistungen, bei denen es bisher noch nicht so war, automatisch Jahr für Jahr an die Inflation angepasst.
Der bisherige Wertverlust der Leistungen entfällt somit. Umfasst sind mit 2023 Kranken-, Rehabilitations- und Wiedereingliederungsgeld, Umschulungsgeld, Kinderbetreuungsgeld und Familienzeitbonus, ebenso Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderabsetzbetrag. Im September folgt die Studienbeihilfe.
Aufgestockt werden die Leistungen 2023 voraussichtlich um 5,8 Prozent. Schon bisher wertangepasst wurden etwa Pflegegeld (analog zur Pensionserhöhung) und Sozialhilfe (analog zur Ausgleichszulage). Weiterhin nicht umfasst sind Arbeitslosengeld und Notstandshilfe.
Weiters
entfällt künftig die Anrechnung des Familienzeitbonus (Papa-Monat) auf
einen späteren Kinderbetreuungsgeldbezug - mit dem Ziel einer Erhöhung
der partnerschaftlichen Beteiligung der Väter an der Kinderbetreuung.
Wenn man nach einem Papa-Monat auch Kindergeld bezieht, werden damit 700
Euro nicht mehr abgezogen. Beim Kindergeld selbst wiederum wird die
Zuverdienstgrenze beim pauschalen Kindergeld von 16.200 auf 18.000 Euro
jährlich erhöht.
Ferner soll das Schulstartgeld ab dem Jahr 2023
gemeinsam mit der Familienbeihilfe im August statt wie bisher im
September ausbezahlt werden.