Das zinsenlose Corona-Kreditmoratorium war verfassungskonform, so der VfGH. Der eingebrachter Antrag von mehr als 400 Banken wurde vom Höchstgericht abgelehnt.
Mehr als 400 österreichische Banken sind wegen des Corona-Kreditmoratorium vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH) gezogen. Dieser entschied am Freitag: Das zinsenlose Kreditmoratorium im Jahr 2020 war verfassungskonform. Der eingebrachte Antrag wurde somit abgelehnt. Das geht aus einer Pressemitteilung des VfGH hervor.
Auslöser für den Antrag der Banken, dem sich 403 Institute angeschlossen hatten, war ein Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) gegen die BAWAG Ende 2021, aus dem hervorging, dass für die Zeit der gesetzlichen Kreditmoratorien - vom 1. April 2020 bis 31. Jänner 2021 - nicht nur keine Verzugszinsen, sondern auch keine Sollzinsen, also normale Vertragszinsen, verrechnet werden dürfen. Im 2. Covid-19-Justiz-Begleitgesetz, in dem Sonderregeln zur Entlastung von der Pandemie betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern geschaffen wurden, war das nicht klar geregelt.
Die Banken hatten argumentiert, dass das aber einen Eingriff in ihr Eigentum und einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz darstelle. Denn verglichen mit Vermietern, die nach einer dreimonatigen Stundungsperiode ihre Mieten inklusive Zinsen wieder zurückfordern durften, fielen die Banken um ihre Erträge aus den Krediten, nämlich die Zinsen, für zehn Monate um.
Nach Ansicht des VfGH
liegt die angefochtene Regelung jedoch im öffentlichen Interesse. Sie
verschaffte den begünstigten Kreditnehmern Zeit, Mittel für die
Rückzahlung bereitzustellen. Die Banken waren auch nur unter bestimmten
Voraussetzungen verpflichtet, das Moratorium zu gewähren. Die mündliche
Verhandlung vor dem VfGH
habe aber ergeben, dass die meisten Kreditinstitute gar nicht überprüft
hatten, ob diese Voraussetzungen im Einzelfall vorlagen. Auch ohne das
gesetzliche Moratorium sei es fraglich gewesen, ob die erfassten
Kreditnehmer ihre Verpflichtungen aus den Kreditverträgen erfüllen
können. "Diese Gesichtspunkte können den Eingriff in das Grundrecht auf
Eigentum relativieren", heißt es in der Mitteilung.
Laut Angaben
der Banken kam das Moratorium nur bei einem geringen Teil der
Kreditverträge - nämlich 4 bis 5 Prozent - zum Tragen. 93 Prozent der
Kreditverträge seien vertragsmäßig zurückgeführt worden, mit dem Rest
habe man eine individuelle Einigung getroffen. Einer groben Schätzung
zufolge habe sich für die Kreditwirtschaft aus dem Moratorium ein
Verlust an Zinseinnahmen in Höhe von rund 100 Mio. Euro ergeben, hatte
ein Vertreter der Banken bei der mündlichen Verhandlung Ende September
ausgeführt.
Der VfGH sieht einen weiteren Grund dafür, der rechtfertigt, dass die Banken die Kosten für das zinsenlose Moratorium tragen müssen: Die Europäische Zentralbank (EZB) hatte zahlreiche geldpolitische und auch bankaufsichtsrechtliche Maßnahmen gesetzt, um die Folgen der Corona-Pandemie für die Kreditinstitute zu mildern. Vor diesem Hintergrund sei es somit sachlich gerechtfertigt, die Kosten des Kreditmoratoriums den Kreditinstituten aufzuerlegen.