Die türkis-grüne Regierung schreibt mit einem Antrag die Anhebung des Pensionsantrittsalters für Frauen ab 2024 exakt fest.
ÖVP und Grüne legen mit einem Antrag die 1992 mittels Verfassungsgesetz festgeschriebene schrittweise Anhebung des Pensionsantrittsalters für Frauen von 60 auf 65 Jahre (in den Jahren 2024 bis 2033) nun exakt fest. Laut dem zuerst von der "Wiener Zeitung" berichteten Antrag, der am 15. Dezember im Sozialausschuss des Nationalrats eingebracht wurde, wird klargelegt, dass der Stichtag mit dem 1. Jänner 2024 fixiert wird.
Damit werden Frauen, die von 1. Jänner 1964 bis 30. Juni 1964 geboren wurden, erstmals von dieser Anhebung betroffen sein: Sie werden um ein halbes Jahr später die reguläre Alterspension antreten können, also mit 60,5 Jahren. Frauen, die ab dem 1. Juli 1964 geboren sind, können dann erst mit 61 Jahren regulär in Pension gehen. Bis 2033 wird damit schrittweise das Pensionsantrittsalter auf 65 Jahre angehoben.
Laut
ÖVP-Parlamentsklub wird mit dieser Änderung des Allgemeinen
Sozialversicherungsgesetzes, die im Jänner-Plenum beschlossen werden
soll, klargestellt, dass die Regelung so bleibt, wie im
Verfassungsgesetz vorgesehen. Neu ist laut dem auch der APA vorliegenden
Initiativantrag eine tabellarische Übersicht über die jeweiligen
Stichtage für die antrittsberechtigten Frauen.
Frauen-Pensionsantrittsalter je nach Geburtsdatum*: