In der letzten Lohnrunde lagen heuer die Kollektivvertragsabschlüsse zwischen 7,3 und 9,3 Prozent. Laut des aktuellen "KV-Newsletter" des ÖGB wird es für viele Beschäftigte nächstes Jahr auch einen Teuerungsausgleich geben.
Die Metaller bekommen im Herbst 7,4 Prozent mehr Lohn, nachdem die Gewerkschaft 10,6 verlangt und die Arbeitgeber 4,1 geboten hatten. Die Eisenbahner einigten sich im Dezember auf 8 Prozent bzw. mindesten 480 Euro monatlich mehr. Im Handel steigen die Gehälter und Lehrlingsentschädigungen um mindestens 7 Prozent. Die Gewerkschaft hat auch versucht, KV-Verhandlungen, die erst im Frühjahr 2023 fällig sind, auf den Herbst 2022 vorzuziehen.
Brauereien: Gehälter steigen ab Oktober rückwirkend
Für Beschäftigte in Brauereien
und der Brauindustrie steigen die Gehälter und Zulagen bereits ab 1.
Oktober 2022 rückwirkend um 7,4 Prozent. Zusätzlich gibt es eine
Teuerungsprämie i.H.v. 75 Euro für Beschäftigte in Brauereien mit einem
Produktionsvolumen über 360.000 hl pro Jahr, bzw. von 275 Euro in
Brauereien unter einem Produktionsvolumen von 360.000 hl pro Jahr. In
den großen Brauereien bleibt der 24.12. zudem arbeitsfrei.
Bei den
Weinbaubetrieben erhöhen sich die Löhne mit 1. Jänner 2023 zwischen 8
und 8,2 Prozent, das monatliche Lehrlingseinkommen steigt um 8,15
Prozent. Der neue Mindestlohn beträgt 1.841,62 Euro. Die Löhne in
Textil- und Bekleidungsgewerbe sowie der Kürschner, Handschuhmacher und
Gerber steigen mit Jänner jeweils um 8,1 Prozent, ebenso wie die
Lehrlingseinkommen sowie die Zulagen, Zuschläge und Prämien in diesen
Branchen. Denkmal-, Fassaden und Gebäudereiniger bekommen ab Jänner
durchschnittlich 8,56 Prozent mehr Lohn.
Landwirtschaftliche Betriebe: Löhne steigen ab Jänner
Bei landwirtschaftlichen
Betrieben steigen die Löhne ab Jänner 2023 in den Kategorien eins bis
drei um 8,4 Prozent, in Kategorie vier um 8,1 Prozent. Die
Lehrlingseinkommen steigen im Durchschnitt um 14,62 Prozent.
Praktikantinnen und Praktikanten erhalten künftig 500 Euro. Das Personal
in der Kategorie Buschenschank bekommt um 8,4 Prozent mehr. Der neue
Mindestlohn beträgt 1.665,28 Euro.
Im Forschungs-KV steigen
KV-Gehälter, Ist-Gehälter und Zulagen mit Jänner um 7,51 Prozent. Auch
eine Erhöhung der Lehrlingstabelle eins und zwei um 7,51 Prozent ist
vorgesehen. Zudem haben Beschäftigte Anspruch auf Freistellung für den
ersten Schultag eines Kindes beim Wechsel von Volksschule in eine
weiterführende Schule. Einen Teuerungsausgleich soll es ebenfalls geben.
Löhne in der Malzindustrie stiegen ab erstem November
Die
Löhne in der Malzindustrie steigen bereits mit erstem November 2022 um
7,5 Prozent, ebenso wie die kollektivvertraglichen und
innerbetrieblichen Zulagen. Zudem gibt es eine Teuerungsprämie von 50
Euro. Der neue Mindestlohn beträgt 2.176,91 Euro. In der
Stickereiwirtschaft steigen Mindestgehälter und Lehrlingseinkommen mit
Jänner um 8,15 Prozent, aufgerundet auf den nächsten ganzen Euro.
KV-Abschlüsse in Reisebüros: Anstieg um 7,6 Prozent
Bei
den Reisebüros steigen die kollektivvertraglichen Mindestgehälter samt
allfälliger Reformbeträge und das Gehalt für Ferialangestellte mit
Jänner um 7,6 Prozent. Alle vollzeitbeschäftigten Angestellten bekommen
eine Teuerungsprämie von 35 Euro pro Monat, Teilzeitkräfte (inkl.
geringfügig Beschäftigte) erhalten die Teuerungsprämie aliquot. Die
Einkommen für Lehrlinge im ersten Lehrjahr steigen auf 700 Euro, im
zweiten Lehrjahr auf 850 Euro, im dritten Lehrjahr auf 1.180 Euro und im
4. Lehrjahr auf 1.456 Euro. Lehrlinge erhalten eine Teuerungsprämie von
20 Euro pro Monat.
Die KV-Gehälter für Beschäftigte in Lichtspieltheatern steigen bereits mit erstem Dezember dieses Jahres um 9,3 Prozent, ebenso wie die Zulagen. Das neue Mindestgehalt beträgt 1.703,40 Euro. In der Kaffeemittelindustrie steigen die KV-Löhne und Lehrlingseinkommen bereits mit erstem November 2022 um 7,3 Prozent. Eine Erhöhung der Dienstalterszulagen in allen Kategorien im KV-Ausmaß ist ebenfalls vorgesehen. Der neue Mindestlohn beträgt 1.832,89 Euro.