Die bereits lange angekündigte verpflichtende Herkunftszeichung von Kantinenessen soll bis Mitte 2023 in Kraft treten. Allerdings bleibt diese vage und gitl nur für Fleisch, Eier und Milch.
Eine Verpflichtung für Gastronomen und Lebensmittelhersteller ist vorerst nicht vorgesehen, soll aber in einem weiteren Schritt umgesetzt werden. "Unser gemeinsames Ziel ist mehr Transparenz am Teller", so Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) und Agrarminister Norbert Totschnig (ÖVP).
Herkunftskennzeichnung für Kantinenessen kommt
Ein entsprechender Verordnungsentwurf ging gestern, Dienstag, in Begutachtung. Laut den Ministern werden etwa 3,5 Millionen Speisen täglich außer Haus konsumiert, davon entfielen 2,2 Millionen auf Speisen in Großküchen und Kantinen. Dem "Ö1-Morgenjournal" zu Folge gibt es bundesweit rund 600 Kantinen und 42.000 Gastronomiebetriebe.
Welche
Speisen konkret betroffen sind, ergebe sich aus einem eigenen
Speisenkatalog, der per Verordnung vorgegeben werde. Wobei die Angaben
eher unkonkret bleiben.
So ist die prozentuale Herkunftsbezeichnung über den
Betrachtungszeitraum eines Jahres möglich, zum Beispiel: "Unser
Rindfleisch kommt
übers Jahr gerechnet zu 50 Prozent aus Österreich, zu 30 Prozent aus der
EU und zu 20 Prozent aus Nicht-EU-Ländern". Rauch und Totschnig
begründen dies damit, dass die Umsetzung für
die Wirtschaft praxistauglich sein müsse. Großküchen können die
Auslobung nach "EU" oder "Nicht-EU" oder "Herkunftsland" bzw. "Region"
durchführen, so die Minister.
Gastronomie von Regelung ausgenommen
In der Gastronomie, die von der Regelung ausgenommen bleibt, muss künftig jede freiwillige Angabe, auch abseits von Milch, Fleisch und Eiern, nachgewiesen werden.
Im
Juni des heurigen Jahres ist der Handelskonzern Rewe (Billa, Adeg,
Bipa) bereits mit der Forderung vorgeprescht, auch eine verpflichtende
Tierhaltungskennzeichnung einzuführen. "Die Kennzeichnung muss von
Anfang an für alle
Absatzkanäle und alle Marktteilnehmer gelten, das umfasst neben dem
Lebensmittelhandel insbesondere auch die Gastronomie und
Gemeinschaftsverpflegung, wo mehr als die Hälfte des Fleischs in
Österreich vermarktet wird", so Rewe-Vorstand Marcel Haraszti damals.
Rauch und Totschnig über die Regelung zur Herkunft des Kantinenessens
Zu
der heutigen Einigung bei der Herkunft des Kantinenessen in der
Schwarz-Grünen-Regierung meinte Rauch: "Mit der verpflichtenden Herkunftskennzeichnung
tragen wir dem Wunsch vieler Menschen nach regionalen Produkten
Rechnung." Und Totschnig ergänzte: "86 Prozent der Österreicherinnen und
Österreicher legen großen Wert auf die Herkunft von Lebensmitteln.
Derzeit ist es aber
oft nicht möglich, die Herkunft von Grundzutaten in Speisen zu
erkennen. Das ändern wir jetzt." In einem zweiten Schritt werde die
Kennzeichnung auf verarbeiteten Lebensmitteln folgen.
Josef Moosbrugger, Präsident der Landwirtschaftskammer Österreich, zeigte sich ebenfalls zufrieden: "Ohne Kennzeichnung der Herkunft laufen wir Gefahr, auch bei Lebensmitteln von Importen abhängig zu werden und die Versorgungssicherheit aus heimischer Produktion zu verlieren." Vertreter des Tierschutzvolksbegehrens sehen in der Herkunftskennzeichnung eine zentrale Forderungen des Volksbegehrens umgesetzt.