Bei den Grünen und der ÖVP kam es zu einer Einigung bezüglich der Reform der Maklergebühren: Ab 1. Juli 2023 wird bei der Wohnungsvermietung das Bestellerprinzip gelten.
Das gaben Justizministerin Alma Zadic (Grüne) und Jugend-Staatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP) am Sonntag bekannt. Das heißt, dass nur mehr derjenige, der einen Makler beauftragt, diesen auch bezahlen muss. Für Mieter bedeute das in Summe jährlich mehr als 55 Mio. Euro Entlastung bei Vertragsabschlüssen.
Bisher Maklergebühren von bis zu zwei Monatsmieten
Bisher müssen immer Mieter Maklergebühren - in Höhe von bis zu zwei Brutto-Monatsmieten - bezahlen, auch wenn der Vermieter einen Makler herangezogen hat. Die Regierungsvorlage zur Änderung des Maklergesetzes wird kommenden Mittwoch im Ministerrat beschlossen, kündigten Zadic und Plakolm in einer gemeinsamen Presseinfo an.
"Wir räumen damit mit
einer jahrzehntelangen Ungerechtigkeit auf. Wie überall sonst gilt nun
auch beim Mieten: Wer bestellt, bezahlt auch. Damit entlasten wir alle
Wohnungssuchenden, die bisher hohe Maklerprovisionen gezahlt hätten",
freute sich Zadic, die den ersten Entwurf schon 2021 vorgelegt hatte.
Auch Plakolm zeigte sich nun "froh, dass wir hier zu einer Einigung
gekommen sind". Für junge Menschen sei die Umstellung auf das
Bestellerprinzip ein großartiger Schritt. Sie würden sich damit fast ein
Drittel der Startkosten für eine eigene Wohnung sparen.
Bestellerprinzip für Maklergebühren kommt ab 1. Juli 2023
Dabei
hatte es sich vor Kurzem noch gespießt: Zadic und Plakolm haben zwar im
März 2022 eine Einigung präsentiert. Aber dann legte sich - wie die
Grünen Ende November beklagten - die ÖVP quer gegen jene Bestimmung, die
verhindern soll, dass die abgeschaffte Maklerprovision durch die
Hintertür wieder eingeführt wird.
Der nun vereinbarte
Gesetzesentwurf sieht laut Presseinfo einen "umfassenden und strengen
Umgehungsschutz" vor. Doppeltes Abkassieren und das Verheimlichen von
Auftragsverhältnissen (mittels vorgeschriebener transparenter
Dokumentation) werde verhindert. Es soll nicht dazu kommen, dass Mieter
und Mieterinnen statt der Maklerprovision andere Zahlungen beim
Vertragsabschluss leisten müssen. Bei Verstößen droht eine
Verwaltungsstrafe.
Maklergebühren: Gesetzesänderung muss vom Parlament beschlossen werden
Aus dem ursprünglichen angestrebten
Inkrafttreten mit 1. Jänner 2023 kann freilich nichts mehr werden, die
Gesetzesänderung muss noch vom Parlament beschlossen werden. Aber jetzt
stünden einem Inkrafttreten mit 1. Juli 2023 keine Hindernisse mehr
entgegen, hieß es in der gemeinsamen Aussendung.
In Österreich gibt es demnach fast vier Millionen Hauptwohnsitz-Wohnungen, von denen rund ein Fünftel private Hauptmietwohnungen sind. Etwa die Hälfte davon wird befristet vermietet. Jährlich werden etwa 82.000 befristete (durchschnittlich auf viereinhalb Jahre) und 35.000 unbefristete Mietverträge abgeschlossen. Von den Mietern mit befristetem Vertrag erhalte derzeit jeder Dritte keine Verlängerung - und müsse somit einen teuren Wohnungswechsel vornehmen. Ab einer Befristungsdauer von über drei Jahren können Makler dafür die höchstmögliche Provision verlangen. Damit ergebe sich durch die Umstellung auf das Bestellerprinzip jährlich in Summe eine finanzielle Entlastung von 55 Mio. Euro.