Im Zuge einer Suche nach einem Whistleblower hat die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) die E-Mail-Accounts von Mitarbeitern 2021 durchsucht. Dabei wurde das Recht auf Geheimhaltung verletzt.
Das hat die Datenschutzbehörde laut der Rechercheplattform "Dossier" in einem (noch nicht rechtskräftigen) Bescheid festgestellt. Anlass für die Maßnahme der AUVA war, dass - später wieder verworfene - Übersiedlungspläne ins Haus der Wiener Kaufmannschaft öffentlich bekannt geworden waren.
Im August 2020 berichteten Medien vom Beschluss des Verwaltungsrates, vom Stammsitz in Wien-Brigittenau in das Haus der Wiener Kaufmannschaft am Schwarzenbergplatz zu übersiedeln. Dieses gehört der Wirtschaftskammer Wien - weshalb die SPÖ damals gegen ein millionenschweres Sponsoring für die vom ÖVP-Wirtschaftsbund dominierte Kammer mobilisierte. Im November wurde der Plan denn auch abgeblasen, die AUVA übersiedelte temporär in die Twin Towers am Wienerberg.
In der AUVA machte man sich jedoch auf
die Suche nach Whistleblowern. Die Abteilung Corporate Governance (CG)
ordnete die Auswertungen der E-Mails hinsichtlich der "VR-Protokolle"
an, E-Mails im Zeitraum zwischen 30. Juli (Sitzung) und 15. August
(Veröffentlichung) sollten gescannt werden.
Laut
Zentralbetriebsrat wurden die internen Vereinbarungen für diese Aktion
allerdings zeitlich und inhaltlich gesprengt. Laut
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) darf Einsicht in Mitarbeiter-Mails
nur nach strengen Regeln (genaue Abgrenzung und Offenlegung im
Vorhinein, gute Dokumentation) erfolgen. Ein Gutachten der GPA kam
jedoch zum Schluss, dass offenbar nicht nur die Mails des relevanten
Personenkreises weniger Personen, sondern aller 6.000 Mitarbeiter
gescannt worden waren. Eine Pauschalkontrolle aller Accounts nur wegen
der vermeintlichen Übermittlung eines Protokolls sei aber überschießend.
"In Gesamtschau der Ereignisse und der vorgenommenen Durchsuchung (...) kommt die Datenschutzbehörde zu der Ansicht, dass es sich
hierbei um keine erforderliche Kontrollmaßnahme (...) gehandelt hat",
so die Datenschutzbehörde laut dem "Dossier" vorliegenden Bescheid. "Die
Mitarbeiter konnten keine Einwilligung in die Kontrollmaßnahme
erteilen, da sie erst im Nachhinein von den Durchsuchungen erfuhren."
Die Verhängung einer Geldbuße gegen die AUVA, eine Körperschaft öffentlichen Rechts, ist nicht möglich - Behörden und öffentliche Stellen sind von dieser Sanktion ausgenommen. Allerdings könnten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. alle Personen, denen durch eine widerrechtliche E-Mail-Einsicht (immaterieller) Schaden entstanden ist, auf Schadenersatz klagen.