Ab Freitag fällt die 3G-Regel für Besucher und Mitarbeiter in Spitälern, Alten- und Pflegeheimen bzw. anderen Gesundheitseinrichtungen. Die Maskenpflicht bleibt jedoch aufrecht.
Das kündigte das Gesundheitsministerium in einer Aussendung an. Eine entsprechende Novelle der Covid-19-Basismaßnahmenverordnung soll noch am Donnerstag kundgemacht werden. Einzelne Bundesländer oder Gesundheitseinrichtungen dürfen strengere Maßnahmen vorsehen.
Begründet wird die Maßnahme mit der aktuellen Situation in den Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen. Dort würden neben auch etwa die Influenza oder das RS-Virus auftreten. Dafür stelle die Maske aktuell den einzig verlässlichen Schutz dar.
"Nur die FFP2-Maske schützt die Patientinnen und Patienten wirksam vor den derzeit grassierenden Viruserkrankungen. Ein 3G-Nachweis ist in dieser Situation nicht mehr zielführend", so Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne). Impfung und Genesung würden nur bedingt davor schützen, eine Corona-Infektion weiterzugeben.
Darüber hinaus sei die andauernde
Testpflicht für das Personal oft eine Belastung gewesen, argumentiert
man weiter. Zusätzlicher Aufwand sei durch die Kontrolle und das
ständige Vorweisen von 3G-Nachweisen entstanden.
Gültig ist die
neue Verordnung bis Ende Februar. Sollte sich an der derzeitigen
Corona-Situation etwas ändern, sei aber eine Neufassung der Verordnung
jederzeit möglich, so Rauch.