Weil er seine todkranke Ehefrau erwürgt hatte, wurde ein 55-Jähriger am Wiener Landesgericht zu einer Haftstrafe von sieben Jahren verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Ein 55-jähriger musste sich am Mittwoch von einem Schwurgericht am Wiener Landesgericht verantworten, weil er seine todkranke Ehefrau erwürgt hatte. Er wurde zu einer siebenjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Geschworenen verwarfen die Mordanklage und befanden den Witwer des Totschlags für schuldig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die Frau litt an
Bauchspeicheldrüsenkrebs im Endstadium. "Ich wollte einfach, dass es zu
Ende geht. Ich wollte, dass wir uns drüben wieder sehen", sagte der
Angeklagte.
Die
Geschworenen folgten am Ende der Verteidigerin, die in Richtung
Totschlag plädiert hatte. Der Mann habe sich in einer allgemein
begreiflichen, heftigen Gemütsbewegung zu der Tat hinreißen lassen,
argumentierte Astrid Wagner in ihrem Schlussvortrag. Bei einem
Strafrahmen von fünf bis zehn Jahren erschienen dem Gericht sieben Jahre
tat- und schuldangemessen, wobei generalpräventive Gründe gegen eine
gelindere Sanktion gesprochen hätten, wie die vorsitzende Richterin in
der Urteilsbegründung erläuterte. Der 55-Jährige nahm das Urteil an, die
Staatsanwältin gab demgegenüber vorerst keine Erklärung ab.
Hilfsangebote für Personen mit Suizidgedanken und deren Angehörige bietet das Suizidpräventionsportal des Gesundheitsministeriums. Unter finden sich Kontaktdaten von Hilfseinrichtungen in Österreich. Infos für Jugendliche gibt es unter