2023 erhöht die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) das Krankengeld und die Kostenzuschüsse für die Versicherten.
Die Kostenzuschüsse werden nicht nur um den üblichen Anpassungsfaktor aufgestockt, sondern zusätzlich drei Prozent als Vorleistung draufgeschlagen. Das Krankengeld wird - auf Wunsch der Bundesregierung - einmalig um 5,8 Prozent angehoben, mit maximalen Kosten von rund 12 Mio. Euro.
Wegen der Preissteigerungen erwartet die ÖGK 2023 ein leicht negatives Betriebsergebnis von 269,4 Millionen Euro, ging aus einer Aussendung am Dienstag hervor.
"Auch unser Gesundheitssystem ist vor der hohen
Inflation nicht gefeit. Deshalb wollen wir seitens der ÖGK auch unsere
Versicherten durch gezielte Maßnahmen unterstützen. Mit der
vorweggenommenen Erhöhung der Kostenzuschüsse und der Erhöhung des
Krankengeldes haben wir einen wichtigen Beitrag zur finanziellen
Entlastung geschaffen", erklärte Dienstgeber-Vorsitzender Moritz
Mitterer zu den Beschlüssen der Hauptversammlung. Kostenzuschüsse gibt
es für Amublanz- und Pflegekosten, zu Tumorbehandlungen, für
FSME-Impfungen, Transportkosten oder spezielle Fälle von
Zahnbehandlungen.
Wichtige Beschlüsse wurden am Dienstag auch im
Verwaltungsrat der ÖGK gefasst. Um die Versorgung der Versicherten
sicherzustellen, wurden neue Vertragsabschlüssen (ein neuer,
österreichweiter Gesamtvertrag für Augenoptik), ein
Digitalisierungsprogramm sowie ein neues Stipendium für künftige
Kassenärztinnen und -ärzte fixiert.
Mit dem Stipendium bemüht sich die ÖGK angesichts der Nachwuchsprobleme, junge Studierende so früh wie möglich für die Tätigkeit als Kassenarzt zu gewinnen. Ab dem Sommersemester 2023 sollen bis zu 50 Studierende der Humanmedizin an öffentlichen Universitäten, die sich mindestens im dritten Studienjahr befinden, "maßgeschneidert" für maximal 42 Monate unterstützt werden. Sie werden verpflichtet, binnen sechs Monaten nach Abschluss der Ausbildung - für mindestens fünf Jahre - als Kassenvertragsarzt in einer Bedarfsregion tätig zu werden bzw. sich innerhalb von zwei Jahren mindestens fünf Mal für eine ausgeschriebene Stelle zu bewerben.