Am Dienstag wurde ein 74-jähriger Wiener Ex-Feriencamp-Leiter am Landesgericht Innsbruck vom Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs Unmündiger freigesprochen.
Dem Wiener war vorgeworfen worden, im Sommer 2009 als Feriencamp-Leiter am Achensee einen neunjährigen Buben missbraucht und sich damit zusätzlich des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses schuldig gemacht haben. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.
Es
handle sich um einen Freispruch im Zweifel, sagte Richter Norbert Hofer
in seiner Urteilsbegründung. Es bleibe jedenfalls ein schaler
Nachgeschmack, so der Richter. Der Angeklagte hatte sich weder im
Ermittlungsverfahren noch im Oktober zu Prozessbeginn schuldig bekannt.
Auch am zweiten Prozesstag am Dienstag änderte der Wiener,
der über viele Jahre hinweg Feriencamps für Kinder und Jugendliche in
mehreren Bundesländern veranstaltet hatte, seine Haltung nicht: "Ich
bleibe bei meinen bisherigen Aussagen". Die nach dieser neuerlichen
Unschuldsbeteuerung des Angeklagten angesetzte kontradiktorische
Einvernahme des mutmaßlichen Opfers fand schließlich unter dem
Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Bereits im Oktober war diese
Einvernahme geplant gewesen. Es war aber schließlich zur Vertagung
gekommen, weil die DVD mit der aufgezeichneten Einvernahme nicht am
Landesgericht Innsbruck eingelangt war. Am damaligen Prozesstag hatte
der Angeklagte und damalige Camp-Leiter die Missbrauchsvorwürfe als
"unmögliche Sachen" bezeichnet. Es sei vielmehr denkbar, dass sich der
besagte Missbrauchsvorfall "in der Kindheit" des Betroffenen ereignet
habe und dieser diesen dann fälschlicherweise im Ferienlager am Achensee
verortet habe.
Die Staatsanwältin hatte hingegen keinen Zweifel daran gelassen, dass das mutmaßliche Opfer "absolut glaubwürdig ist" und sich der Vorfall am Achensee tatsächlich ereignet habe. "Es gibt schlicht keinen anderen plausiblen Grund, warum dieser den Angeklagten jetzt nach so vielen Jahren so massiv belasten sollte", betonte die öffentliche Anklägerin vor Gericht.