Am Wiener Landesgericht für Strafsachen musste sich am Dienstag ein Galerist und Kunsthändler wegen schweren Betrugs verantworten.
Der Kunsthändler soll dem Auktionshaus Kinsky im Sommer 2020 in Täuschungs- und Schädigungsabsicht ein Kunstwerk von Franz West herausgelockt und dabei eine gefälschte Überweisungsbestätigung vorgelegt haben. Verfahrensgegenständlich war die Metallskulptur "Lemure". Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig.
Verteidiger Markus Machan sprach von einer "echten Überweisungsbestätigung, die leider nicht durchgeführt werden konnte". Seinen Mandanten und das Auktionshaus hätte eine längere Geschäftsbeziehung verbunden, dieser habe immer wieder Kunstwerke zur Versteigerung eingebracht und seinerzeit sogar 1,1 Mio. Euro an Vorschussleistungen für Auktionen und Referenzprojekte zugestanden bekommen.
Die Auktionen hätten für den Kunsthändler
dann aber viel geringere Erlöse als erwünscht bzw. angenommen erzielt,
führte Machan aus: "Das war für ihn völlig unverständlich." Der
Angeklagte sei daher zur Überzeugung gelangt, er könne in Eigenregie für
die "Lemure" in
der Schweiz einen besseren Preis erzielen. Das renommierte Wiener
Auktionshaus pochte allerdings darauf, man werde die Skulptur - wie
vereinbart - selbst an den Mann bzw. an die Frau bringen.
Laut Anklage soll der Kunsthändler darauf hin dem Palais Kinsky vorgemacht haben, er habe einen fixen Käufer in der Schweiz und er habe für die Ausfolgung der "Lemure" bereits 30.000 Euro überwiesen. Weitere 340.000 Euro würden folgen, sobald die "Lemure" in Basel eintreffe. Tatsächlich lieferte am 10. September 2020 eine Spedition die "Lemure"
in die Schweiz - der vom Angeklagten übermittelte Überweisungsbeleg
hinsichtlich der 30.000 Euro stellte sich laut Staatsanwältin allerdings
als gefälscht heraus. Und auf die versprochenen 340.000 wartete man im
Palais Kinsky vergeblich.