Beim Prozessbeginn rund um Vorfälle in einem Pflegeheim in Kirchberg am Wechsel (Bezirk Neunkirchen) haben sich die drei Angeklagten am Montag vor dem Landesgericht Wiener Neustadt nicht schuldig bekannt.
Einem Mann wird schwere Nötigung angelastet. Zwei Frauen müssen sich wegen Vernachlässigens von wehrlosen Personen verantworten. Unter anderem soll nichts gegen einen Ausbruch der Krätze unternommen worden sein. Ein Urteil wird für Mittwoch erwartet.
Prozess um Pflegeheim: Trio plädierte auf "nicht schuldig"
Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Frauen vor, 2021 monatelang zumindest drei Personen vernachlässigt zu haben, indem nichts gegen einen Krätzmilben-Befall unternommen worden sein soll. Die Erstangeklagte muss sich
auch wegen fahrlässiger Körperverletzung und Datenfälschung
verantworten. Der männliche Beschuldigte soll einer Mitarbeiterin mit
einer Klage auf 200.000 Euro gedroht haben, sollte sie die
einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses nicht unterschreiben.
Verteidiger: "Von Reihe von Vorwürfen ist nur ein Bruchteil übrig"
Der
Verteidiger der Erstangeklagten betonte im Eröffnungsvortrag: "Von
einer Reihe von Vorwürfen ist nur mehr ein Bruchteil übrig geblieben,
und auch bei diesem Bruchteil wird sich
zeigen, dass diese Vorwürfe unhaltbar sind." Ebenso wie der
Rechtsanwalt der zweiten weiblichen Beschuldigten wies er darauf hin,
dass bei den in der Anklage genannten Personen in dem Zeitraum kein
Verdacht auf Krätze (Scabies) bestanden habe. Als seine Mandantin
erstmals von einem Scabies-Ausbruch erfahren habe, habe sie sofort alle
nötigen Maßnahmen gesetzt, betonte der Verteidiger der 56-Jährigen.
Vorwürfe von Streichung von abendlichen Mahlzeiten
Ein Scabies-Fall sei erst aufgetreten, als sie nicht
mehr in dem Heim beschäftigt war, sagte die Erstangeklagte. Die
Vorwürfe der Streichung von abendlichen Mahlzeiten und der
unangemessenen Freiheitsbeschränkung bestritt die 49-Jährige ebenfalls.
Im Fall einer Bewohnerin, die bei einem Sturz aus dem Bett ohne
Seitenteil Prellungen erlitten haben soll, habe sie keine Anordnungen
erteilt und nicht
Nachtdienst gehabt. Auch zur mutmaßlichen Datenfälschung durch Einträge
in die elektronische Pflegedokumentation im fremden Namen bekannte sich die 49-Jährige nicht schuldig.
Zweitangeklagte hielt fest, dass Bewohnerin beim Arzt gewesen sei
Die
Zweitangeklagte hielt fest, dass eine Bewohnerin im April 2021 wegen
Hautausschlägen beim Arzt gewesen sei. Damals habe kein Verdacht auf
Krätze bestanden. Erst im Juni sei sie von der Amtsärztin informiert
worden, dass eine Mitarbeiterin Scabies habe. Die 56-Jährige beschrieb
die Erstangeklagte als "extrem engagiert".
Sachverständige listete 2021 diverse Verfehlungen im Heim auf
Eine Sachverständige
hatte 2021 nach einem dreitägigen Besuch im Heim in einem Gutachten
zahlreiche Verfehlungen aufgelistet. Der Betreiber Senecura nannte im
Vorfeld des Prozesses Mitarbeitermangel durch Lockdowns und Covid-Krise
als Hintergrund der Vorkommnisse. Man habe nach Bekanntwerden der
Vorwürfe reagiert und u.a. die Personalsituation rasch verbessert.
42-Jährige: "Ich war total verunsichert"
Die Anklage gegen den männlichen Beschuldigten bezog sich auf ein Gespräch mit einer Beschäftigten am 7. April 2021 in Wien. Die Mitarbeiterin hatte sich Anfang 2021 mit der Bitte um Überprüfung von Umständen im Heim ans Land Niederösterreich gewandt. Einige Kollegen und sie hätten sich vom Unternehmen nicht
gehört gefühlt, sagte die 42-Jährige am Montag dazu als Zeugin. Der
Angeklagte habe damals zu ihr gesagt, sie werde auf 200.000 Euro
geklagt, wenn sie die einvernehmliche Kündigung mit Zahlung von 15.000
Euro gegen Zusicherung von Verschwiegenheit nicht unterschreibe. "Ich war total verunsichert", sie habe Angst gehabt, schilderte die 42-Jährige.
62-jährige Beschuldigte zeichnete ein anderes Bild von dem Gespräch
Der 62-jährige Beschuldigte zeichnete ein anderes Bild von dem Gespräch: Er habe gesagt, dass er sich
bei einem allfälligen Schaden für das Unternehmen überlegen müsste, ob
er wegen Wiedergutmachung vor Gericht ziehe. Er habe die Mitarbeiterin
"nie im Leben zu einer Unterschrift gezwungen", betonte der Angeklagte.
Laut einem Juristen des Heimbetreibers wurden gemeinsam mit der Frau
mögliche Konsequenzen beim Brechen der Verschwiegenheitspflicht
besprochen. Eine Formulierung wie in der Anklage in seiner Anwesenheit
schloss der Zeuge "kategorisch aus". Einem Gewerkschaftsfunktionär soll
die Frau im Anschluss an das Gespräch berichtet haben, dass sie mit
Klagen eingedeckt werden solle, wenn sie weiter rede.
Angeklagtem drohen bei Verurteilung bis zu fünf Jahre Haft
Dem Mann
drohen im Fall einer Verurteilung sechs Monate bis fünf Jahre Haft. Bei
den beiden Frauen beträgt der Strafrahmen bis zu drei Jahre. Der
62-Jährige und die Zweitangeklagte sind nach wie vor bei Senecura
beschäftigt. Ein Strafverfahren wegen Verhängung einer Verbandsgeldbuße
gegen das Unternehmen wurde eingestellt.
Die
Einzelrichterverhandlung wird am Dienstag mit Fragen an die Gutachterin
und zahlreichen Einvernahmen von Zeugen fortgesetzt. Am Mittwoch soll es
ein Urteil geben.