Eine Urheberrechtsverletzung durch die SPÖ in Niederösterreich ortete eine Werbeagentur und klagte beim Landesgericht St. Pölten.
EDie Partei soll das 2018 von der FW Frischer Wind GmbH ausgearbeitete Erscheinungsbild unerlaubterweise verändert haben und auch im Landtagswahlkampf verwenden, bestätigte Firmenchef Thomas Wagner auf APA-Anfrage einen "Kurier"-Bericht (Samstagausgabe). Statt auf Blau-Gelb-Rot werde vorrangig nur auf Rot gesetzt. Die SPÖ wollte keinen Kommentar abgeben.
Im Landtagswahlkampf 2018 hatte
die von der SPÖ um Listenersten Landesparteichef Franz Schnabl
beauftragte Werbeagentur mit unkonventionellen Sujets für Aufsehen
gesorgt. In Folge wurde ein neues Erscheinungsbild für die SPÖ
Niederösterreich entwickelt und implementiert. Statt der Farbe Rot wurde
damals ein blau-gelb-roter Streifen gewählt. Nun habe die Landespartei
dieses Erscheinungsbild unberechtigterweise "bei allen Werbemitteln
eigenmächtig verändert" und verwende dieses Erscheinungsbild auch im
Landtagswahlkampf, teilte Wagner der APA mit. Der Urnengang findet am
29. Jänner 2023 statt.
Die Einräumung eines Bearbeitungsrechts sei
nicht vereinbart worden, hieß es in der Klage, die der APA vorliegt.
Dieses Recht liege bei ihm, sagte der Geschäftsführer der St. Pöltner
Agentur. Die Bearbeitungen sollen jedenfalls seit 2021 verwendet worden
sein. Ein außergerichtliches Angebot sei "auf arrogante Weise" abgelehnt
worden, so Wagner. In Folge brachte die Wiener
Anwaltskanzlei Geistwert für den Geschäftsführer Klage gegen die
SPÖ-Landesorganisation ein. Verwiesen wird darin auch auf ein Gutachten
des Sachverständigen Georg Jeitler. Der Gesamtstreitwert liegt vorerst
bei 51.000 Euro.
In der Klage wird folgendes Urteil beantragt: Die
Landespartei solle es ab sofort unterlassen, "ohne vorherige
Genehmigung der Klägerin selbst oder durch Dritte" das Corporate Design
"zu bearbeiten und/oder jeweilige Bearbeitungen davon zu
vervielfältigen, zu verbreiten, zu vermieten, zu verleihen, zu senden,
vorzutragen, aufzuführen, vorzuführen, auszustellen und/oder (drahtlos
oder drahtgebunden) zur Verfügung zu stellen oder anderweitig zu
verwerten". Binnen 14 Tagen sollten alle Verbreitungen beseitigt werden.
Weiters geht es um die Zahlung eines Entgelts. Noch sei nicht klar,
wann sich das Landesgericht in St. Pölten mit dieser Klage beschäftigen
wird, schrieb der "Kurier".
Die SPÖ Niederösterreich verwies am
Samstag auf APA-Anfrage auf die in der Tageszeitung veröffentlichte
Stellungnahme. "Es handelt sich um ein laufendes Verfahren, das wir zum
jetzigen Zeitpunkt nicht kommentieren", teilte Landesgeschäftsführer
Wolfgang Kocevar mit.
Die SPÖ mit Franz Schnabl "geht
offensichtlich mit einer Kampagne in die Landtagswahl, die gar nicht ihr
gehört", teilte VPNÖ-Landesgeschäftsführer Bernhard Ebner der APA mit.
"Damit ist auch schon alles über die Glaubwürdigkeit von Schnabl und
seinen Plakatsprüchen gesagt", meinte der Parteimanager.