Für die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ist die Entscheidung des Straflandesgericht Wien ein Etappensieg in ihrem Bemühen um die Übermittlung der internen Kommunikation des Kanzleramts.

Für die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ist die Entscheidung des Straflandesgericht Wien ein Etappensieg in ihrem Bemühen um die Übermittlung der internen Kommunikation des Kanzleramts.
Die WKStA interessiert sich für die E-Mails der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Ballhausplatz im Zuge der Ermittlungen in der Umfragen-Causa. Bisher wurde dem Ansinnen nicht nachgekommen. Bundeskanzler Karl Nehammer hatte dies im ÖVP-Untersuchungsausschuss mit der "Fürsorgepflicht des Dienstgebers" gegenüber den Bediensteten begründet. Juristen des Hauses würden aber mit der WKStA zusammenarbeiten, um der Anordnung nachzukommen.
Der zuständige Haft- und Rechtsschutzrichter hat dem Einspruch des Kanzleramts laut "Standard" nun aus inhaltlichen und formalrechtlichen Gründen nicht stattgegeben. Aufgrund der angekündigten Beschwerde beim OLG ist der Spruch aber nicht rechtskräftig. Nun geht es in die zweite Instanz: Die Finanzprokuratur will als Vertreterin der Republik Beschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) Wien einbringen.
(APA/Red)
