Am Freitag kam eine klare Absage in der Diskussion um eine Anpassung von Grundrechten von Seiten der "Liga für Menschenrechte".
Derartige Forderungen seien ein "ganz gigantisches Missverständnis", sagte Präsidentin Barbara Helige bei der Präsentation des Menschenrechtsbefundes am Freitag. Im Gegenteil brauche es höhere Standards, so Helige, sie forderte etwa die Verankerung sozialer Grundrechte in der Verfassung.
Liga für Menschenrechte für Stärkung der sozialen Grundrechte
Dazu zählten
beispielsweise das Recht auf gesellschaftliche Teilhabe, auf eine
Wohnung und Gesundheitsvorsorge, erklärte Helige. Der
Menschenrechtsbefund 2022 bot für Helige wenig Grund zur Freude, sie
bezog sich etwa auf die Korruptionsvorwürfe in der Politik. "Es ist ein
trauriges Resümee, bei den Antikorruptionsmaßnahmen ist praktisch nichts
weitergegangen", sagte die Präsidentin der Liga für Menschenrechte.
Negativ erwähnte sie auch den Umgang mit der Klimakrise, den Krieg in
der Ukraine und die Fußball-Weltmeisterschaft in Katar.
Fokus liegt kommende Jahre auf soziale Grundrechten und Kindern
Im
kommenden Jahr solle es aber einen Fokus auf soziale Grundrechte und
Kinder geben. Helige: "Man muss schauen, dass manche Themen nicht zu
kurz kommen." Das griff Martin Schenk, Sozialexperte der Diakonie
Österreich, auf und forderte: "Wer von Menschenrechten spricht, darf zu
Kinderarmut nicht schweigen." Vielen würde es an materiellen wie
immateriellen "Lebensmitteln" fehlen, dort müsse geholfen werden. Kritik
übte Schenk auch an der "Mangelversorgung bei Kindergesundheit" und der
neuen Sozialhilfe.
Situation von Kindern mit Behinderung
Die Sozialwissenschafterin Petra Flieger
machte auf die Situation von Kindern mit Behinderungen aufmerksam. Viele
würden in "Institutionen" leben, also nicht bei ihren Familien. "Das
bedeutet immer Aussonderung und ist nicht mit inklusiver Bildung
vereinbar", so Flieger. Wenn möglich, sollten alle Kinder bei Familien
wohnen können, "die Vermeidung einer Trennung wäre das Ziel".
Verfassungsrechtliche Verankerung von Grundrechten gefordert
Eine
verfassungsrechtliche Verankerung sozialer Grundrechte wünschte sich
auch Florian Horn. Um diese stehe es "schlecht", sagte der Rechtsanwalt:
"In Österreich können gute Errungenschaften mit einfacher Mehrheit
weggewischt werden." Andere Staaten könnten hier als Vorbild wirken. Als
Ziel nannte Horn, dass alle Menschen "an einer Gesellschaft teilnehmen"
können.
Gleiches wünschten sich am Freitag das Netzwerk
Armutskonferenz und Amnesty International Österreich. Auch sie
erinnerten an den langjährigen Plan, soziale Menschenrechte als
Verfassungsrechte anzuerkennen. "Menschenrechte sind nicht teilbar",
befand Annemarie Schlack, Geschäftsführerin von Amnesty International.
"Das bedeutet, dass wir alle unsere Menschenrechte wirksam
gewährleisten, also in der Verfassung verankern, müssen." Nur dann
könnten Einschränkungen von sozialen Grundrechten, wie etwa beim Recht
auf Wohnen oder beim Recht auf Bildung auch geklagt werden.
Volksanwaltschaft sieht weiterhin Handlungsbedarf bei Grundrechten
Auch
die Volksanwaltschaft sieht - trotz einiger Erfolge - weiterhin
Handlungsbedarf bei den Menschenrechten. Zwar habe es bereits zahlreiche
Verbesserungen in unterschiedlichen Bereichen gegeben, hielt
Volksanwältin Gabriela Schwarz (ÖVP) in einer Aussendung fest.
"Dringenden Verbesserungsbedarf" gebe es aber etwa beim Strafvollzug.
"Da geht es nicht nur um die Frage der entsprechenden Unterbringung,
sondern zum Beispiel auch um die Frage der Suizidprävention."