Extreme Raser müssen künftig in Österreich mit härteren Strafen rechnen. So kann ihnen das bald auch das Auto abgenommen werden. Eine entsprechende Gesetzes-Novelle ist in Begutachtung.
Rasern könnte künftig das Auto abgenommen werden. Entsprechende Gesetzes-Novellen hat das Verkehrsministerium am Freitag in eine sechswöchige Begutachtung geschickt. Fahrzeuge von extremen Rasern sollen künftig beschlagnahmt und in weiterer Folge versteigert werden. Lenkern soll bei massiven Geschwindigkeitsübertretungen auch auf jeden Fall an Ort und Stelle der Führerschein abgenommen werden.
Raser müssen künftig Auto abgeben: Novelle ist in Begutachtung
Auf diese härteren Strafen für Schnellfahrer hat sich die Koalition geeinigt, das Maßnahmenpaket war am Montag präsentiert worden. Bei extremen Geschwindigkeitsüberschreitungen sei das Gefährdungspotenzial so hoch, dass das Fahrzeug wie eine Waffe eingesetzt werden kann und damit daher eine immense Gefahr für Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer verbunden sein kann, heißt es in den Erläuterungen zur Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO). Damit wurde begründet, warum es "gewisse verfahrensrechtliche Abweichungen von den allgemeinen Regelungen des Verwaltungsstrafgesetzes" gibt, sprich, Beschlagnahme und Verfall in der StVO verankert werden sollen.
Dreistufiges System für Abnahme der Fahrzeuge von extremen Rasern
Für extreme Raser und die Abnahme deren Fahrzeuge ist künftig ein dreistufiges System vorgesehen: vorläufige Beschlagnahme - Beschlagnahme - Verfall. Für extreme Geschwindigkeitsüberschreitungen (60 bzw. 70 km/h) soll außerdem der Strafrahmen erhöht werden - hierfür ist künftig eine Geldstrafe von 500 bis 7.500 Euro fällig. Wer trotz vorhandenen Lenkverbots am Steuer erwischt wird, muss künftig 700 bis 2.200 Euro Strafe zahlen.
Polizei kann Autos von Rasern bald an Ort und Stelle beschlagnahmen
Vorläufig
an Ort und Stelle beschlagnahmt werden Fahrzeuge künftig von der
Polizei, wenn im Ortsgebiet das Tempolimit um mehr als 60 km/h oder
außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 70 km/h überschritten wird. Im
Anschluss hat die Bezirksverwaltungsbehörde zwei Wochen Zeit, zu
entscheiden, ob ein Verfall des Autos wahrscheinlich ist - in diesem
Fall wird das Verfahren eingeleitet. Das Fahrzeug verfällt bei extremen
Überschreitungen und Wiederholungstätern. Konkret bedeutet das, dass
Wiederholungstäter, die etwa mit 110 km/h durch das Ortsgebiet rasen,
sich von ihrem Fahrzeug trennen müssen, wenn sie innerhalb der
vergangenen vier Jahre wegen Raserei den Führerschein abgeben mussten.
Bei hohen Überschreitungen der Geschwindigkeit ist das Auto weg
Bei
einer Geschwindigkeitsübertretung von mehr als 80 km/h innerorts oder
90 km/h außerhalb des Ortsgebiets sollen Lenker bereits beim ersten
Vergehen das Fahrzeug verlieren, wenn es geboten scheint, den Täter von
weiteren Raser-Aktionen abzuhalten. Darunter fällt beispielsweise ein
Raser, der mit 220 km/h über die Autobahn fährt. Das Ministerium rechnet
damit, dass etwa 400 bis 450 Raser pro Jahr für die Beschlagnahme und
Versteigerung ihres Fahrzeugs in Frage kommen werden.
Abnahme des Führerscheins bei hohen Geschwindigkeiten innerorts
Bei
Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 40 km/h innerorts bzw. 50
km/h außerorts erfolgt mit einer Novelle des Führerscheingesetzes (FSG)
künftig immer die vorläufige Abnahme des Führerscheines.
Transport und Lagerung bei Verurteilung vom Raser zu zahlen
Die bei
den Behörden anfallenden Transport- und Lagerkosten beschlagnahmter
Fahrzeuge sind im Fall einer rechtskräftigen Bestrafung vom Täter zu
ersetzen. Gehört das Auto nicht dem Raser selbst - also beispielsweise
den Eltern oder handelt es sich um ein Miet- oder Leasingauto -, dann
darf eine vorläufige Beschlagnahme nicht ausgesprochen bzw. muss diese
aufgehoben werden. Der Raser erhält in solchen Fällen ein Lenkverbot,
das sowohl in der Zulassungsevidenz als auch im Zulassungsschein des
betroffenen Autos vermerkt wird.