Bankkredite für Wohnimmobilien sind seit dem Sommer schwerer zu bekommen. Die Finanzmarktaufsicht prüft nun eine Lockerung der Immobilienkredit-Regeln.
Vor dem Hintergrund hoher Inflation, steigender Zinsen und getrübter Wirtschaftsaussichten gelten seit 1. August verschärfte Vergabekriterien. Es könnte aber schon bald zu einer teilweisen Lockerung der Vorschriften kommen. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) nimmt nun die Regeln zu kurzfristigen Zwischenfinanzierungen und nicht-rückzahlbaren Zuschüssen unter die Lupe. Eine Entscheidung fällt Anfang 2023.
Finanzmarktaufsicht prüft Lockerung der Immobilienkredit-Regeln
Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) habe die FMA um "Ausarbeitung eines Konzepts zur Weiterentwicklung der KIM-V (Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmenverordnung, Anm.) bezüglich kurzfristiger Zwischenfinanzierungen zum Erwerb einer neuen Immobilie in Verbindung mit der Veräußerung einer bereits vorhandenen Immobilie sowie bezüglich nicht-rückzahlbarer Zuschüsse von Gebietskörperschaften als Grundlage für eine FMSG-Entscheidung zu Beginn des Jahres 2023" ersucht, wie das Gremium anlässlich seiner heutigen Sitzung bekanntgab. Das FMSG, die FMA und die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) bekannten sich zu einem "evidenzbasierten Vorgehen" wie es auch in der gemeinsamen Strategie festgehalten sei.
In den
Monaten vor Inkrafttreten der KIM-Verordnung sei es einer
"außergewöhnlich starken Kreditdynamik" gekommen, teilte das FMSG am
Dienstag mit. In den Monaten seit August sei es dann zu deutlichen
Rückgängen der Neukreditvergabe gekommen. Das Jahreswachstum der
Wohnimmobilienkredite sei aber sehr hoch geblieben, wurde betont, - "und
zwar sowohl im historischen als auch im europäischen Vergleich".
Strengere Vergaberichtlinien bei Immobilien
An
den strengeren Vergaberichtlinien, die den Kreditnehmer vor
Überschuldung und den Finanzmarkt vor Instabilität bewahren solle, sind
seitens Immobilienwirtschaft, Banken auch Politik Kritik und der Ruf
nach Anpassungen laut geworden, da die Regelungen in bestimmten Fällen
als ungerecht empfunden werden. Das 20-prozentige Ausnahmekontingent der
Banken wird derzeit beispielsweise laut Bankensparte in der
Wirtschaftskammer Österreich zu mehr als einem Drittel von der in der
Praxis für Kreditnehmer wichtigen Finanzierungsform der
Zwischenfinanzierung belastet. Zur Besicherung des Neukaufs darf eine
noch bewohnte Immobilie nach aktueller Regelung nicht als Sicherheit
herangezogen werden, auch wenn diese zeitnah wieder verkauft werden soll
und den Kredit entsprechend mindert. Banken müssten aktuell den vollen
Kreditbetrag für die neue Immobilie - ohne Abzug des Werts der aktuellen
Wohnung - in ihr Ausnahmekontingent nehmen, so die Kritik seitens der
Banken. Die Kapitaltilgung erfolge durch den Verkauf der derzeitig noch
bewohnten Immobilie.
Kauf einer Erstimmobilie: Brunner forderte bereits Erleichterungen
Erst kürzlich forderte auch Finanzminister
Magnus Brunner (ÖVP) Erleichterungen beim Kauf einer Erstimmobilie und
schlug etwa den Entfall der Grundbucheintragungsgebühr und der
Grunderwerbssteuer vor. Das Land Niederösterreich plant nach Angaben von
Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ebenfalls ÖVP) eine
Haftungsübernahme und die Verlängerung der Laufzeit von Landesdarlehen,
wurde Mitte Oktober angekündigt.
"Das FMSG hat nun auf die
bestehenden Probleme reagiert. Ich bin zuversichtlich und gehe davon
aus, dass die FMA schnellstmöglich Verbesserungen bei der Kreditvergabe
umsetzt", sagte Brunner am Dienstag in einer Stellungnahme gegenüber der
APA. Die verschärften Bedingungen bei der Kreditvergabe führten dazu,
dass "zahlreiche Menschen aufgrund der KIM-Verordnung keine Kredite mehr
bekommen".
FSMG nahm Tätigkeit 2014 auf
Das FMSG hat im Jahr 2014 seine Tätigkeit aufgenommen. Seine Aufgabe ist die Stärkung der Finanzmarktstabilität. Mitglieder sind Vertreter des Bundesministeriums für Finanzen, des Fiskalrats, der Finanzmarktaufsicht und der Oesterreichischen Nationalbank. Das FMSG kann insbesondere Empfehlungen an die Finanzmarktaufsicht und Risikohinweise abgeben.