Am Dienstag hat der Verfassungsausschuss des Nationalrats den zwischen Regierung und Beamten-Gewerkschaft vereinbarten Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst gebilligt.
Er bringt auch höhere Einstiegsgehälter und höhere Überstundenzuschläge für Teilzeitbeschäftigte. Mitbeschlossen wurde ein neuer Bestellmodus für die Spitze des Obersten Gerichtshofs (OGH). Zustimmung erhielt das Paket nicht nur von den Koalitionsfraktionen ÖVP und Grüne, sondern auch von SPÖ und FPÖ.
Zwischen 7,15 und 9,41 Prozent werden die Gehälter für Beamte und Vertragsbedienstete im Bundesdienst demnach im kommenden Jahr steigen. Im Schnitt beträgt die Erhöhung 7,32 Prozent, das gilt auch für die Zulagen. Man liege damit auf dem Niveau der Gehaltserhöhungen in anderen Branchen, ohne dass die Verhandlungen mit lauten Begleittönen geführt worden seien, hielt Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) laut Parlamentskorrespondenz im Ausschuss dazu fest. Die Kosten für das Budget waren von der Regierung bei der Bekanntgabe der Einigung mit rund einer Milliarde Euro angegeben worden.
Eingebaut wurden die neuen
Gehaltstabellen in die Zweite Dienstrechts-Novelle 2022, die neben
dutzenden Detailmaßnahmen auch höhere Einstiegsgehälter für Beschäftigte
im öffentlichen Dienst bringt. Außerdem ist in Aussicht genommen, den
Benachteiligungs- und Kündigungsschutz für Bedienstete in Anlehnung an
eine EU-Richtlinie zu erweitern, Teilzeitbeschäftigte bei der Abgeltung
von Mehrdienstleistungen mit Vollzeitbeschäftigten gleichzustellen und
ökologische Aspekte bei Dienstreisen stärker zu berücksichtigen.
In
die Bestellung der OGH-Spitze, konkret von Präsident/in und
Vizepräsidenten, wird künftig ein Personalsenat eingebunden und damit
der Kritik an mangelnder Transparenz begegnet. Diesem werden neben den
Wahlmitgliedern des Personalsenats und des Außensenats des OGH auch die
dienstälteste Präsidentin bzw. der dienstälteste Präsident eines
Oberlandesgerichts angehören. Die endgültige Entscheidung bleibt - wie
bei anderen Bestellungen - in den Händen der Justizministerin bzw. des
Justizministers.
Auch eine Anpassung des Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetzes an das für die Privatwirtschaft geltende Landarbeitsgesetz, höhere Grundgehälter für Polizeischüler, Justizwache-Aspiranten und Militärpersonen auf Zeit, eine bessere Entlohnung von Richteramtsanwärtern sowie eine Ausweitung sogenannter "Fachkarrieren" gehören zum umfangreichen Paket.