Das von der Koalition vorgelegte Wahlrechtspaket geht in eine so genannte Ausschussbegutachtung.
Das hat heute der Verfassungsausschuss beschlossen. Rund 70 Stellen und Einrichtungen werden von den Abgeordneten dezidiert dazu eingeladen, bis zum 9. Jänner 2023 eine Stellungnahme zum Gesetzespaket abzugeben, berichtet die Parlamentskorrespondenz.
Mit dem Gesetzespaket wollen ÖVP und Grüne unter anderem sicherstellen, dass künftig schon am Wahltag ein Wahlergebnis vorliegt, das nahe am Endergebnis liegt. Das soll beispielsweise durch eine unkomplizierte Stimmabgabe bereits bei Abholung der Wahlkarte (ein indirekter vorgezogener Wahltag), neue Zustellregeln und eine raschere Auszählung von Briefwahlstimmen erreicht werden.
Dazu sind Verbesserungen für Menschen mit Behinderung und höhere Entschädigungen für Wahlbeisitzer geplant. Eintragungslokale für Volksbegehren sollen künftig am Samstag geschlossen bleiben dürfen.
Mit dem Beschluss soll es nach der
Begutachtung schnell gehen. Laut VP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl
soll der Verfassungsausschuss das Paket Ende Jänner absegnen. Geht alles
nach Plan, könnten die neuen Regeln bei der Europawahl 2024 ihre
Premiere haben. Vorerst sieht es gut aus. Die ersten Signale der drei
Oppositionsparteien waren durchwegs positiv, auch wenn man noch einige
offene Fragen ortete.