Am zweiten Tag des Tischlereikartell-Prozesses in St. Pölten gab es mit Geldstrafen und Diversion weitere Entscheidungen.
In St. Pölten hat es am Dienstag im Rahmen des Tischlereikartell-Prozesses zwei weitere nicht rechtskräftige Entscheidungen gegeben. Gerichtsangaben zufolge wurde ein Angeklagter zu einer Geldstrafe von 7.700 Euro verurteilt, für ein Unternehmen gab es eine mit einer Geldbuße von 61.650 Euro verbundene Diversion. Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt und soll sich dann um zwei weitere Beschuldigte drehen. Hinsichtlich eines Angeklagten gab es am Dienstag eine Vertagung.
Die Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) warf 28 Personen und elf Firmen wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei 107 Vergabeverfahren von 2013 bis 2019 vor. Am ersten Prozesstag am Montag hatten 20 Angeklagte und sieben Betriebe Diversion erhalten, eine Angeklagte wurde freigesprochen.
Jahrelange Preis- und Marktaufteilungsabsprachen
zwischen Tischlereien sind der Kern der Anklage. Die Unternehmer sollen
sich darauf geeinigt haben, wer in Ausschreibungsverfahren den Zuschlag
erhalten sollte. Entsprechende Deckangebote sollen von den Betrieben
gelegt worden sein. Statt einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen, wurden
Angebote abgegeben, die durch Absprachen zustande gekommen sind, so der
Vorwurf.
Insgesamt elf Kronzeugen von zwei Unternehmen haben nach Angaben der Staatsanwaltschaft die Anklage ermöglicht. Ausgeforscht wurden demnach in Summe rund 100 Beschuldigte, mehr als 140 Taten wurden aufgedeckt. Viele der Betroffenen waren im Ermittlungsverfahren geständig und erhielten bereits im Vorfeld des Prozesses Diversion. Die Anklage richtet sich gegen jene, die die vorgeworfenen Taten nicht zugaben bzw. bei denen laut Staatsanwältin aufgrund schwerer Schuld eine Diversion nicht möglich war.
Von der Anklage inkludiert sind
Ausschreibungen im Gesundheitswesen sowie im Ausstellungs- und
Kindergartenbereich. Weiters wurden beispielsweise Deckangebote für den
Bau eines Feuerwehrhauses in Tirol und für ein Projekt in einem Wiener
Einkaufszentrum gelegt. Betroffen waren u.a. Ausschreibungen des Landes
Niederösterreich, der Stadt Wien, des Wiener Gesundheitsverbunds (früher
Wiener Krankenanstaltenverbund) und der Gebietskrankenkasse.
Die
Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hatte 2019 aufgrund von Hinweisen des
Wiener Stadtrechnungshofs Hausdurchsuchungen bei Tischlereien in
mehreren Bundesländern wegen des Verdachts von wettbewerbsbeschränkenden
Absprachen durchgeführt. In Folge wurden Geldbußen nach dem
Kartellgesetz beantragt und zum Teil bereits verhängt. Drei
Beschuldigten, die sich für den Prozesstag am Montag entschuldigt
hatten, soll laut Richterin Diversion angeboten werden.