Eine neue StVO-Novelle sieht vor, extremen Rasern das Auto abzunehmen. Die Polizei darf künftig in gewissen Fällen das Fahrzeug an Ort und Stelle beschlagnahmen.
Vor mehr als zwei Jahren hat Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) bereits angekündigt, Autos von extremen Rasern beschlagnahmen zu wollen. Nun ist es soweit. Eine Gesetzesnovelle soll den "Verfall des Fahrzeugs bei rücksichtlosen und gefährlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen" bringen, kündigte die Ministerin bei einer Pressekonferenz am Montag in Wien an. Das Auto soll künftig an Ort und Stelle beschlagnahmt werden.
"Extreme Raserei ist lebensgefährlich für alle andere Menschen auf der Straße", sagte Gewessler. Bei extremen Überschreitungen "hat im Straßenverkehr niemand mehr die volle Kontrolle über sein Fahrzeug, dann wird der Raser zum rücksichtslosen Täter", sagte die Ministerin. Mit der Novelle könne man "die Tatwaffe wegnehmen zum Schutz von uns allen".
Wer
im Ortsgebiet um mehr als 60 km/h oder außerhalb des Ortsgebiets um
mehr als 70 km/h zu schnell fährt, dessen Fahrzeug soll von der Polizei
künftig an Ort und Stelle festgesetzt werden. Im Anschluss wird durch
die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde innerhalb von zwei Wochen
entschieden, ob ein Verfall wahrscheinlich ist, und in diesem Fall das
Verfahren eingeleitet werde. Das Fahrzeug verfällt bei extremen
Überschreitungen und Wiederholungstätern.
Bei
Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 80 km/h innerorts oder 90
km/h außerhalb des Ortsgebiets sollen Lenker bereits beim ersten
Vergehen das Fahrzeug verlieren, wenn es geboten scheint, den Täter von
weiteren Raser-Aktionen abzuhalten. Die Novellen der
Straßenverkehrsordnung (StVO) und des Führerscheingesetzes (FSG) schickt
das Ministerium nun in eine sechswöchige Begutachtung.