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ÖVP-U-Ausschuss: Thomas Schmid durfte sich weitgehend entschlagen

2-12-2022, 10:28

Das Bundesverwaltungsgericht hat nun entschieden, dass die Entschlagungen von Ex-Finanz-Generalsekretär Thomas Schmid im ÖVP-U-Ausschuss größtenteils rechtens war, so der "Falter" am Freitag.

Thomas Schmid, Ex-Finanz-Generalsekretär und eine zentrale Figur in diversen ÖVP-Affären, hätte im ÖVP-U-Ausschuss nur einzelne, eher unwichtige Fragen beantworten müssen, so das Bundesverwaltungsgericht.

Thomas Schmid muss nach ÖVP-U-Ausschuss 800 Euro Strafe zahlen

Deshalb muss Thomas Schmid nun 800 Euro Beugestrafe zahlen. Ein Sprecher des BVwG bestätigte gegenüber der APA, dass der Beschluss Freitag in der Früh zugestellt wurde. Und er wies darauf hin, dass diese Auslegungen der U-Auschuss-Verfahrensordnung noch nicht hundertprozentig fix sind: Denn Schmid bzw. sein Anwalt Roland Kier könnten binnen sechs Wochen Revision erheben. Geschieht das, ginge die Causa zum Verwaltungsgerichtshof. Sehr wahrscheinlich ist das freilich nicht, wurde Schmids Strategie - sich zu entschlagen, weil er sich im laufenden Strafverfahren nicht selbst belasten wolle - doch weitgehend "abgesegnet". Der U-Ausschuss bzw. die Parlamentsdirektion hat - als Antragsteller, aber nicht Verfahrenspartei - kein Rechtsmittel.

Der Drei-Richter-Senat des BVwGH hat auch weitere grundsätzliche Frage beantwortet: Beugestrafe muss pro Befragung nur einmal bezahlt werden, nicht für jede einzelne Frage, die nicht beantwortet wird. Andernfalls hätten es ja die Abgeordneten in der Hand, durch zahlreiche Fragen das Strafausmaß zu bestimmen.

Jede Frage in ÖVP-U-Ausschuss an Thomas Schmid von Richtern geprüft

Die Richter haben für jede der 27 Fragen im U-Ausschuss einzeln geprüft, ob Thomas Schmid hätte antworten müssen oder sich wegen des Beschuldigtenstatus entschlagen durfte. Antworten müssen hätte er auf die Frage, ob er ÖVP-Mitglied ist oder ob Unterschriften von ihm stammen, stellten sie fest. Aber wo er sich damit belastet hätte - also zu den wesentlichen Fragen- durfte er Auskunft wegen des noch laufenden Strafverfahrens verweigern. Dies obwohl Thomas Schmid, weil er Kronzeugenstatus erlangen möchte, bereits umfangreich vor der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ausgesagt hat und die Protokolle dieser Befragungen großteils auch öffentlich wurden.

(APA/Red)

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