Die seit diesem Sommer restriktivere Wohnkreditvergabe angesichts hoher Inflation und steigender Zinsen lässt die Wogen hochgehen. Die Banken- und die Immobilienbranche fordern angesichts eines massiven Rückgangs des Neugeschäftes Lockerungen.
Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) schlägt zur besseren Finanzierbarkeit von Wohnraum eine Streichung der Grunderwerbsteuer bzw. den Entfall der Grundbucheintragungsgebühr vor. Die Nationalbank sammelt indes noch Daten aus der Vergabepraxis, um 2023 gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.
Strenge Vergabe von Immobilien-Krediten unter heftiger Kritik
Die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) hatte die umstrittenen neuen Vergabekriterien für Immobilienkredite, die seit 1. August gelten, erst kürzlich bei der Präsentation des aktuellen Finanzmarktstabilitätsberichts verteidigt, aber auch eine mögliche Adaptierung im kommenden Jahr signalisiert. Bis März 2023 würden noch Erfahrungswerte der Kreditinstitute gesammelt - vor allem über die Ausnützung des Ausnahmekontingents. Die Banken haben für 20 Prozent der Kredite einen eigenen Ermessensspielraum bei der Vergabe. Danach wird die Verordnung nochmals evaluiert. "Dann kann man schauen, wo man Veränderungen vornehmen kann", hatte OeNB-Vizegouverneur Gottfried Haber Ende November vor Journalisten in Wien gesagt. Als Beispiel waren Zwischenfinanzierungen genannt worden.
Die neue KIM-Verordnung (Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmenverordnung) sei notwendig geworden, um systemische Risiken aus einer Verschlechterung der Kreditqualität entgegenzuwirken, betont die OeNB. Die seither rückläufige Kreditvergabe sei überwiegend auf die hohe Inflation und die steigenden Zinsen zurückzuführen und nur zu einem geringeren Teil auf die restriktiveren Kriterien. Der hierzulande hohe Anteil an variabel verzinsten Krediten sei mit 47 Prozent im europaweiten Vergleich überdurchschnittlich groß.
Österreicher bei Immobilienerwerb vorsichtiger geworden
Die sich verschlechternden
wirtschaftlichen Aussichten gepaart mit hoher Inflation und steigenden
Zinsen hätten viele Österreicher bei einem geplanten Immobilienerwerb
oder Hausbau zunehmend vorsichtig werden lassen, erklärte auch die
Bundessparte Bank und Versicherung in der Wirtschaftskammer Österreich
(WKÖ) am Donnerstag in einer Aussendung. Die von der österreichischen
Finanzmarktaufsicht (FMA) eingeführten Regeln zur Vergabe von
Wohnbaukrediten verstärkten diesen Effekt und führten zusätzlich zu
einem massiven Rückgang des Neugeschäftes.
Die Transaktionen von Wohnraum hätten sich heuer im Zeitraum August bis Oktober im Vergleich zum Vorjahreszeitraum von 21.000 auf nur noch 9.000 mehr als halbiert, verdeutlichen Zahlen, die der WKÖ-Obmann der Fachgruppe Immobilien- und Vermögenstreuhänder, Michael Pisecky, am Donnerstag bekanntgab.
Anpassungen bei Wohnkreditvergabegefordert
Die
Immobilien-Wirtschaft drängt darauf, die Schuldendienstquote von 40
Prozent auf 60 Prozent anzuheben, wie das in Deutschland die Regel sei.
Weiters sollten Zwischenfinanzierungen nicht in das Ausnahmekontingent
zählen und nur mit dem Zinsendienst in die Schuldendienstquote. Die
Kapitaltilgung erfolge durch den Verkauf der derzeitig noch bewohnten
Immobilie. Beim Ersterwerb einer Immobilien sollten zudem die
Grunderwerbssteuer und die Grundbucheintragungsgebühr erlassen werden,
ebenso die Eintragungsgebühr von Hypothekardarlehen ins Grundbuch. Diese
Änderungen würden es wieder verstärkt möglich machen, Wohnungskredite
zu erhalten, so die Immo-Treuhänder.
"Wir unterstützen die grundsätzlichen Ziele der Verordnung. Tatsache ist aber auch, dass sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen massiv verändert haben. Daher sollte man rasch auf das neue Umfeld reagieren und die notwendigen Anpassungen vornehmen", betonte der WKÖ-Bundesobmann der Bankensparte, Willi Cernko. Für Jungfamilien und Kreditnehmer unter 36 Jahren würde bereits eine geringe Anpassung, in Form einer Anhebung der Schuldendienstquote (von 40 auf 45 Prozent) und der Beleihungsquote (von 90 auf 95 Prozent) "eine deutliche Besserung bringen und das Ausnahmekontingent massiv entlasten", schlug er vor.
"Anschaffung eines Eigenheims soll leistbar sein"
Das
Ausnahmekontingent werde derzeit bereits zu einem großen Teil von der in
der Praxis für Kreditnehmer essenziellen Finanzierungsform, der
Zwischenfinanzierung, belastet. "Mehr als ein Drittel des den Banken zur
Verfügung stehenden Ausnahmekontingentes muss allein für
Zwischenfinanzierungen verwendet werden." Denn zur Besicherung des
Neukaufs, dürfe eine noch bewohnte Immobilie nicht als Sicherheit
herangezogen werden, auch wenn diese zeitnah wieder verkauft werden soll
und in diesem Ausmaß den Kredit mindert. Die kurzfristige
Zwischenfinanzierung bis zum Verkauf der bestehenden Wohnung "rechnet
undifferenziert in die Kennzahlen". Banken müssten aktuell den vollen
Kreditbetrag für die neue Immobilie - ohne Abzug des Werts der aktuellen
Wohnung - in ihr Ausnahmekontingent nehmen, so die Kritik seitens der
Banken.
"Die Anschaffung eines Eigenheims soll leistbar sein und
es jungen Menschen ermöglichen, Eigentum zu begründen. Dazu bekennt sich
auch die Bundesregierung in ihrem Programm klar. Die verschärften
Bedingungen bei der Kreditvergabe stehen dem allerdings entgegen",
kritisierte ÖVP-Nationalratsabgeordneter Nico Marchetti am Donnerstag in
einer Aussendung.
Der stellvertretende Landesobmann der
Freiheitlichen Wirtschaft Niederösterreich, Michael Sommer, forderte
"die rasche Aussetzung der FMA-Richtlinie". Gerade in Zeiten der
steigenden Zinsen und damit steigenden Kreditraten sei eine starre
Grenze mit 40 Prozent fehl am Platz. "Mit steigenden Zinsen werden die
Kredite teurer und für immer mehr Menschen unmöglich zu bekommen." Die
40-Prozent-Grenze muss temporär ausgesetzt werden, "damit Österreicher
wieder Kredite erhalten und die Einnahmen der Bauunternehmen gesichert
sind".